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Corona-Bonus als Arbeitnehmer*in nach § 3 Nr. 11 EStG - wo eintragen?

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    Corona-Bonus als Arbeitnehmer*in nach § 3 Nr. 11 EStG - wo eintragen?

    Hallo,

    ich habe in Dezember letztes Jahr als Arbeitnehmer*in (nicht als Unternehmer*in oder Selbsständige!) einen einmaligen Corona-Bonus (vgl entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ) bekommen. Der ist auf meiner Abrechnung als st- und sv-frei, bzw als "einmaliger Bezug als Unterstützung wg. Coronakrise, § 3 Nr. 11 EStG" vermerkt.

    Wo soll man diesen in der Einkommenssteuererklärung eintragen?

    Vielen Dank.

    #2
    Gar nicht, da steuerfrei und -ausnahmsweise- nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegend. Der Arbeitgeber übermittelt in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung, auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht, nur den steuerpflichtigen Arbeitslohn, muss und darf also auch nicht geändert werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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