Hallo,
ich habe in Dezember letztes Jahr als Arbeitnehmer*in (nicht als Unternehmer*in oder Selbsständige!) einen einmaligen Corona-Bonus (vgl entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ) bekommen. Der ist auf meiner Abrechnung als st- und sv-frei, bzw als "einmaliger Bezug als Unterstützung wg. Coronakrise, § 3 Nr. 11 EStG" vermerkt.
Wo soll man diesen in der Einkommenssteuererklärung eintragen?
Vielen Dank.
ich habe in Dezember letztes Jahr als Arbeitnehmer*in (nicht als Unternehmer*in oder Selbsständige!) einen einmaligen Corona-Bonus (vgl entsprechendes Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ) bekommen. Der ist auf meiner Abrechnung als st- und sv-frei, bzw als "einmaliger Bezug als Unterstützung wg. Coronakrise, § 3 Nr. 11 EStG" vermerkt.
Wo soll man diesen in der Einkommenssteuererklärung eintragen?
Vielen Dank.
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