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Anlage Kind bei Volljährigkeit komplett und korrekt ausgefüllt?

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    Anlage Kind bei Volljährigkeit komplett und korrekt ausgefüllt?

    Hallo,

    ich habe in der o.g. Anlage folgende Daten erfaßt:

    Zeile 4, 5, 6, 7 ausgefüllt
    Zeile 6 2.748 €
    Wohnsitz im Inland 01.01. – 31.12.
    Zeile 10 - Ehemann leibliches Kind 01.01. – 31.12.
    Zeile 10 - Ehefrau leibliches Kind 01.01. – 31.12.
    3 - Angaben für ein volljähriges Kind
    Geburtstag – 31.12. Berufsausbildung
    Zeile 20 Nein
    Zeile 35 KV-Beiträge die von der Azubivergt. gezahlt wurden (von Lstb. des Kindes)
    Zeile 37 PV-Beiträge die von der Azubivergt. gezahlt wurden (von Lstb. des Kindes)
    Zeile 38 Erstattg. Bonusprogramm der Krankenkasse

    Rest ist nichts ausgefüllt.



    Nun wurde der Kinderfreibetrag nur in der Berechnung des Solizuschlages berücksichtigt. Nach einigen Recherchen, auch hier im Forum, kann es so sein, das es so korrekt ist.

    Nun habe ich folgende Fragen:
    Muss ich noch was eintragen oder was in den Eintragungen ändern?
    Wo trage ich das Krankengeld ein, was das Kind bezogen hat? (Progressionsvorbehalt)
    Habe die Zahlungen für Medikamente für das Kind und die Erstattungen unter Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen, ist das so korrekt?

    Vielen Dank für erhellende Antworten.


    #2
    Die Anlage Kind kann ich jetzt nicht durchprüfen.
    Mit den Medikamenten etc. ist das korrekt, sofern Du dafür Atteste hast. Wenn nein, dann Nichteintragung.
    Hat das Kind Krankengeld bezogen ? Falls ja, dann würde das in eine -eventuelle- Einkommensteuererklärung des Kindes gehören. Wenn das mehr als 410 € waren, ist das Kind auch zur Erklärungsabgabe verpflichtet.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo,

      ja das Kind hat Krankengeld bezogen, aber in der Summe nur etwa 90 €.Brutto.
      Da das Kind in der Berufsausbildung ist, braucht es doch keine eigene Esterkl. erstellen und wir können die Kosten der KV- und PV-Beiträge als Sonderausgaben absetzen, dachte ich.
      Sie ist gesetzlich versichert und die Frage ist auch noch, muss in Zeile 36 der gleiche Betrag wie in Zeile 35?

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        #4
        Hallo,

        Zeile 20 wird in Elsterformular nach Grundwehr-Zivildienst gefragt?
        Hast du die Zeilen verwechselt
        Gruß FIGUL

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          #5
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 1 Bilder

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            #6
            Für 2020 ist die Frage eine andere.

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              #7
              2020 kannst Du aber nicht mit ElsterFormular machen. Die Software stand nur bist 2019 zur Verfügung.

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                #8
                Online unter mein Elster.

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                  #9
                  Wenn das Kind zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, weil der Krankengeldbezug über 410,00 € betragen hat und ihr

                  den Krankenkassenbeitrag des Kindes geltend machen wollt, was zulässig ist, darf das Kind diese Beiträge nicht mehr

                  erklären. Man sollte in der Steuererklärung des Kindes auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beiträge von den

                  Eltern erklärt wurden, weil die Beiträge mit der Lohnsteuerbescheinigung des Kindes an das Finanzamt übermittelt wurden

                  und die Sachbearbeiter manchmal davon ausgehen, dass das in der Erklärung des Kindes nur vergessen wurde.

                  Dass die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag nicht erfolgreich ist, ist ganz normal, noch dazu, als das Kindergeld 2020

                  wegen des Coronabonus höher ausgefallen ist als sonst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Für das Kind machen wir keine Einkommenssteuererklärung, da es keine Lohnsteuer gezahlt hat.
                    Darum habe ich die gezahlten Beiträge des Kindes in der Anlage Kind unter Zeile 35 und 37 erklärt und in Zeile 4 steht ihre ID.

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                      #11
                      Hallo,

                      warum schreibst du unter Elsterformular?
                      Hinweise zu den einzelnen Foren nicht gelesen?
                      Da muss man von einer Erklärung für 2019 ausgehen
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Sorry mein Fehler.
                        Kann es bitte jemand verschieben, vielen Dank.

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                          #13
                          Hallo,

                          danke für das verschieben der Frage.

                          Es handelt sich um die Einkommenssteuererklärung für 2020.
                          Meine Frage hat mir leider noch niemand beantwortet.

                          Muss in Zeile 36 der Anlage Kind der gleiche Betrag wie in Zeile 35 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen werden?

                          Und sind die nachfolgenden Eintragungen so richtig, oder muss ich dies in andere Zeilen eintragen um den Sonderausgabenabzug zu bekommen?

                          Zeile 35 KV-Beiträge die von der Azubivergt. gezahlt wurden (von Lstb. des Kindes)
                          Zeile 37 PV-Beiträge die von der Azubivergt. gezahlt wurden (von Lstb. des Kindes)
                          Zeile 38 Erstattg. Bonusprogramm der Krankenkasse

                          Da in Zeile 4 die Steuer-ID des Kindes steht, sollte die Zuordnung auf Seiten des Finanzamtes ja klappen.

                          Vielen Dank.

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                            #14
                            Hallo "Muss in Zeile 36 der Anlage Kind der gleiche Betrag wie in Zeile 35 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen werden?

                            Natürlich. Steht doch da.
                            Du schreibst doch selbst, das Kind hat KG bezogen.
                            Ja, alles ok.
                            Gruß FIGUL

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