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Manuelle Prüfung der Steuermäßigung über der Altersvorsorgezulage

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    Manuelle Prüfung der Steuermäßigung über der Altersvorsorgezulage

    Hallo,

    wie kann ich diesen Betrag, der in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen wird, manuell nachvollziehen?
    Ich habe einige Berechnungsschema im Internet gefunden, komme aber leider bisher nie auf den Betrag, der in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen ist.
    Vielen Dank

    #2
    Je nach Komplexität Deiner Steuererklärung, insbesondere Progressionsvorbehalt oder Fünftel-Besteuerung, wenig bis gar nicht.

    Wenn es Dir reicht, kannst Du mit Elsterformular eine Steuerberechnung einmal ohne und einmal mit Anlage AV machen. Die steuerliche Differenz sollte die Steuerermäßigung sein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      • zvE ohne Beiträge zur Altersversorgung bestimmen, ESt berechnen,
      • Eigenbeitrag und Zulagenanspruch addieren, Höchstbetrag beachten, vom zvE abziehen,
      • wieder ESTG berechnen und Zulagenanspruch addieren,
      • Differenz bestimmen.

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        #4
        Ich habe keine Fünftelregelung und kein Progressionsvorbehalt.
        Hoffte es geht einfacher.

        Aber Danke, das war die letzte Möglichkeit die ich nutzen werde.

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          #5
          Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird doch in der Steuerberechnung als Eurobetrag eigens ausgewiesen. Davon ziehst du die Zulagen ab,

          dann kennst du das effektive Ergebnis der Günstigerprüfung. Was willst du da manuell nachrechnen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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