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Handwerker Leistungen gemeinsame Wohnung

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    Handwerker Leistungen gemeinsame Wohnung

    Ich habe im letzten Jahr mit meiner Lebensgefährtin eine Eigentumswohnung renoviert und bezogen.
    Wer kann die Handwerker Rechnung in der Steuererklärung eingeben?
    Wenn ich angebe, dass ich mit meiner Lebensgefährtin zusammenwohne, wir die Steuererstattung halbiert.
    Kann meine Lebensgefährtin die gleiche Rechnung bei sich eingeben, so dass man die volle Rechnung absetzen kann?

    #2
    Keine Elster-Frage!

    Du kannst jedenfalls Handwerkerleistungen nur für die Wohnung geltend machen in der Du wohnst. Also, erst renovieren, dann einziehen, wird nicht berücksichtigt.

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      #3
      Wenn ich angebe, dass ich mit meiner Lebensgefährtin zusammenwohne, wir die Steuererstattung halbiert.
      Du kannst doch den Höchstbetrag von 6.000,00 € anders als hälftig verteilen. Wo ist das Problem?

      Gib in Zeile 14 auf Seite 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen einfach 100 ein, dann hast du den Höchstbetrag allein für dich.

      Dazu reicht ihr dann noch einen gemeinsamen Antrag ein. Da die Ermäßigung einheitlich 20% beträgt, spielt es in der Regel keine

      Rolle, wenn einer alles bei sich beantragt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Keine Elster-Frage!

        Du kannst jedenfalls Handwerkerleistungen nur für die Wohnung geltend machen in der Du wohnst. Also, erst renovieren, dann einziehen, wird nicht berücksichtigt.
        Das ist unrichtig. Das BMF-Schreiben vom 09.11.2016 sagt dazu:

        Wohnungswechsel, Umzug


        3Der Begriff „im Haushalt“ ist nicht in jedem Fall mit „tatsächlichem Bewohnen“ gleichzusetzen. Beabsichtigt der Steuerpflichtige umzuziehen und hat er für diesen Zweck bereits eine Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft, gehört auch diese Wohnung oder dieses Haus zu seinem Haushalt, wenn er tatsächlich dorthin umzieht. Hat der Steuerpflichtige seinen Haushalt durch Umzug in eine andere Wohnung oder ein anderes Haus verlegt, gelten Maßnahmen zur Beseitigung der durch die bisherige Haushaltsführung veranlassten Abnutzung (z. B. Renovierungsarbeiten eines ausziehenden Mieters) noch als im Haushalt erbracht. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem Umzug stehen. Für die Frage, ab wann oder bis wann es sich um einen Haushalt des Steuerpflichtigen handelt, kommt es grundsätzlich auf das wirtschaftliche Eigentum an. Bei einem Mietverhältnis ist der im Mietvertrag vereinbarte Beginn des Mietverhältnisses oder bei Beendigung der Zeitpunkt, auf den die Kündigung erfolgt, und bei einem Kauf der Übergang von Nutzen und Lasten entscheidend. Ein früherer oder späterer Zeitpunkt für den Ein- oder Auszug ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Meldebestätigung der Gemeinde, Bestätigung des Vermieters) nachzuweisen. In Zweifelsfällen kann auf das in der Regel anzufertigende Übergabe-/Übernahmeprotokoll abgestellt werden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ok, Danke!

          Ich habe dann die Behandlung von Neubauten fälschlicherweise auf erworbene aber noch nicht bewohnte Wohnungen übertragen.

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            #6
            Bei Neubauten ist es tatsächlich wieder ein wenig anders als beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie, die nur renoviert werden muss. Aber auch hier

            gilt, dass abschließende Arbeiten, die erst nach dem Einzug ins neue Eigenheim erfolgen, als im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht anerkannt

            werden. Das habe ich jetzt bei einem meiner Söhne gesehen. Da fehlte noch der Außenputz, weil Handwerker momentan Aufträge schieben. Den konnte

            er dann 2020 bis zu den 6.000,00 € Höchstgrenze geltend machen, jetzt werden gerade die Außenanlagen fertiggestellt, das sind dann 2021 erneut

            über 1.200,00 € Steuerersparnis. Früher war man da nach meiner Erinnerung wesentlich kleinlicher.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Charlie24, ich fasse es einfach nicht: Gibt es eigentlich überhaupt noch irgendein steuerliches Thema, bei dem Du nicht Jemand aus der gefühlt 300-köpfigen engsten Verwandtschaft hast, der genau das Thema schon erlebt hat ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Hallo,

                bei Außenanlagen nach Einzug war das schon immer so
                und beim Verputzen kommt das häufiger vor, dass ein Neubau schon bezogen ist,
                deshalb ist die Anerkennung als Hanwerkerleistung durchaus üblich und nichts besonderes.
                Zuletzt geändert von FIGUL; 27.05.2021, 06:53.
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  ......
                  bei Außenanlagen nach Einzug war das schon immer so
                  und beim Verputzen kommt das häufiger vor, dass ein Neubau schon bezogen ist,
                  deshalb ist die Anerkennung als Hanwerkerleistung durchaus üblich und nichts besonderes......
                  Hallo,

                  korrekt -> ein guter Maurer lässt einen Neubau mit Mauersteinen erstmal ein Jahr stehen bevor der Außenputz drankommt -> eigene Erfahrung aus der nur 100-köpfigen-Verwandschaft.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    korrekt -> ein guter Maurer lässt einen Neubau mit Mauersteinen erstmal ein Jahr stehen bevor der Außenputz drankommt
                    Das war aber nicht der Grund, die meisten Handwerker bei uns sind extrem ausgelastet und das schon seit Jahren, da wirst du Monat um Monat vertröstet.

                    Wir haben auf eine Balkonerneuerung bei einem Objekt, an dem meine Frau beteiligt ist, fast drei Jahre warten müssen, da muss man schon viel Geduld mitbringen.

                    Was die Zahl meiner Verwandten angeht, war die wirklich mal sehr groß. Die die ist den letzten Jahren zwar tendenziell geschrumpft, was aber nichts daran ändert,

                    dass ich immer wieder mal mit steuerlichen Sachverhalten konfrontiert werde, die ich von früher her noch anders im Kopf hatte.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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