Körperschaftsteuererklärung für Vereine

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  • Koray36
    Neuer Benutzer
    • 04.05.2021
    • 9

    #1

    Körperschaftsteuererklärung für Vereine

    Hallo, gibt es hier auch einen Bereich der sich nur mit den Fragen zur Erstellung der Körperschaftssteuererklärung und EÜR für gemeinnütze Vereine befasst ? Oder soll ich jede Frage hier in diesem Bereich einzeln stellen ?

    Danke im Voraus
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Du stellst die Fragen im Unterforum des Programms, mit dem Du die Erklärung erstellst. Das dürfte vermutlich Mein Elster sein. Für die Fragen zur KSt-Erklärung und zur Anlage EÜR bieten sich jeweils eigene Threads an.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Koray36
      Neuer Benutzer
      • 04.05.2021
      • 9

      #3
      Also bin ich grundsätzlich hier richtig, oder ? Ich benutze elster.

      Rechtsform eines Vereins mit gemeinnützigem Zeck wäre nach meiner Ansicht nicht rechtsfähiger Verein oder liege ich da Falsch ?

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Wenn das ein e.V. ist, dann ist das ein rechtsfähiger Verein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Koray36
          Neuer Benutzer
          • 04.05.2021
          • 9

          #5
          Ja es ist ein e.V. ein gemeinnütziger Sportverein. Die Frage ist was ich bei dem Punkt 6 eintragen muss. Anlage EÜR 2016

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Hallo Koray,
            kurze Verständnisfrage -> eine EÜR musst du doch als Verein nur abgeben, wenn du einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hast und dazu machst du doch Angaben in der Anlage Gem Seite 3 und nur wenn die Einnahmen 35.000 Euro übersteigen, musst du doch die Ennahmen und Ausgaben aufdröseln.

            Tschüß

            Kommentar

            • Koray36
              Neuer Benutzer
              • 04.05.2021
              • 9

              #7
              Hallo, die Mitarbeitern des FA hat mir aufgelistet welche Dokumente benötigt werden und dazu gehören:

              Körperschaftsteuererklärung mit Anlage GEM
              und EÜR ...

              also auch unter der 35.000€ grenze. Daher gehe ich davon aus das er auch ausgefüllt werden muss.

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                nein, keine EÜR-
                Mach dich mal schlau im Internet
                Vom FA bekommst du nicht immer die richtige Auskunft
                Gruß FIGUL

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #9
                  Zeile 6 Rechtsform des Betriebs: Sonstige juristische Person des privaten Rechts steht doch in der Auswahl zur Verfügung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • stiller
                    Neuer Benutzer
                    • 18.07.2008
                    • 6439

                    #10
                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    nein, keine EÜR-
                    Mach dich mal schlau im Internet
                    Vom FA bekommst du nicht immer die richtige Auskunft
                    Vom FA nicht (welcher Bearbeiter hat schon einen eigenen e.V.), aber von der übergeordneten Behörde:

                    oder


                    Ich durfte einmal an einem Multi-Media-Vortrag teilnehmen, organisiert vom Ministerium und durchgeführt von Mitarbeitern des Finanzamts. Die Mitarbeiter wussten dann schon wesentlich mehr, weil sie sich mit der Materie beschäftigen mussten.
                    Grau ist alle Theorie...
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar

                    • Koray36
                      Neuer Benutzer
                      • 04.05.2021
                      • 9

                      #11
                      Körperschaftsteuererklärung (KSt 1)



                      6 - Wirtschaftsjahr

                      Zeile 14
                      Erstes Wirtschaftsjahr vom(TT.MM.JJJJ)
                      Kalender anzeigen

                      Zeile 14
                      Erstes Wirtschaftsjahr bis(TT.MM.JJJJ)
                      Kalender anzeigen

                      Zeile 14
                      Gegebenenfalls zweites Wirtschaftsjahr vom(TT.MM.JJJJ)
                      Kalender anzeigen

                      Zeile 14
                      Gegebenenfalls zweites Wirtschaftsjahr bis(TT.MM.JJJJ)
                      Kalender anzeigen

                      Zeile 15
                      Die Körperschaft wurde aufgelöst und befindet sich in Abwicklung (Liquidation). Als Wirtschaftsjahr wurde der Besteuerungszeitraum nach § 11 KStG angegeben. Datum der Auflösung:(TT.MM.JJJJ)
                      Kalender anzeigen


                      Ist hier als erste Wirtschaftsjahr das erste seit des Gründung einzutragen ? Und danach zweite auch Pflicht oder ?

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                      • holzgoe
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.01.2009
                        • 12107

                        #12
                        Hallo Koray36,
                        dort musst du überhaupt nichts eintragen im Hauptvordruck Punkt 6 Wirtschaftsjahr als gemeinnütziger Sportverein.

                        Deine Angaben zum dreijährigem Prüfungsturnus machst du in der Anlage Gem gibst deine Einnahmen für jedes Jahr ein und nur bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über 35.000 wäre eine EÜR erforderlich. Wenn ihr keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb habt kommt keine Angabe in der Anlage Gem dort rein.


                        Tschüß

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