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Kindergeld angeben auch bei Trennung

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    Kindergeld angeben auch bei Trennung

    Liebes Forum,

    ich benutze Mein Elster, die Online-Anwendung für meine Einkommenssteuer 2020. Ich lebe getrennt von meiner Frau, sie bekommt das Kindergeld für unsere drei Kinder. Muss ich dennoch den Betrag bei der Anlage Kinder angeben?
    Vielen Dank

    #2
    Dir steht jeweils der halbe Kinderfreibetrag zu und intern gegenüber Deiner Frau ein Ausgleichsanspruch in Höhe des halben Kindergelds. Daher musst Du den halben Kindergeldbetrag angeben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Muss ich dennoch den Betrag bei der Anlage Kinder angeben?
      Du gibst bei jedem Kind, für das deine Frau Kindergeld erhält, den halben Kindergeldanspruch an. Dazu rechnet 2020 auch der halbe Corona-Kinderbonus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Gleiche Thema, ich sollte 300 Euro ( 2 Kinder, 1 bei mir auf der Steuerkarte ) an das Finanzamt zurückzahlen.

        Ich habe dem Finanzamt eine eMail gesendet nachdem ich den Bescheid erhalten habe, das ich den Bonus nicht bekommen habe, sondern die Mutter, die gesamten 600 Euro.

        Ca. 2 Wochen später habe ich einen neuen Bescheid bekommen und ich muss die 300 Euro nicht versteuern / bezahlen.

        Gruß

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          #5
          Gleiches Thema:

          Da hat das Finanzamt völlig daneben gehauen, die vorherigen Posts waren richtig: Der TE hat nun mal einen Anspruch auf das hälftige Kindergeld und damit auch auf den Kinderbonus genauso wie die Mutter. Die Auszahlung erfolgt zwar komplett an Elternteil X, aber intern hat Elternteil Y einen Ausgleichsanspruch gegenüber X. Wenn Y den bei X nicht einfordert, ist das nicht das Problem des Finanzamts und ändert nichts an dem Anspruch, den Y hat.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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