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Kirchensteuer

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    Kirchensteuer

    Hallo zusammen,

    ich mache nun das erste mal die Lohnsteuererklärung mit mein Elster.
    Folgender Fall, Ehefrau geht nicht arbeiten und bezieht auch keine Leistungen.
    Ehemann geht arbeiten.
    Da unterschiedliche Religionen, ist in der Lohnsteuerbescheinigung die Kirchensteuer in Zeile 6 und 7 eingetragen.
    Die komplette Kirchensteuer wurde in beiden Zeilen aufgeteilt. Also so wie es üblich ist.
    Nun habe ich bei Elster die Daten abgerufen und automatisch ausfüllen lassen.
    Allerdings wurde da nur die Zeile 6 mit dem Wert übernommen. Zeile 7 ist ja für den Ehegatten /in
    Wo trage ich den Wert dafür ein? Eine Lohnsteuerbescheinigung für den Ehegatten /in gibt ja ja nicht.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    #2
    Allerdings wurde da nur die Zeile 6 mit dem Wert übernommen. Zeile 7 ist ja für den Ehegatten /in
    Der Bescheinigungsabruf funktioniert in diesen Halbteilungsfällen offenbar nicht fehlerfrei. In deiner Anlage N trägst du den Anteil der Ehefrau ggf.

    manuell auf Seite 2 in Zeile 10 nach, da existiert das passende Feld dafür. Für die Anlage Sonderausgaben addierst du beide Werte und wählst

    Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A aus. Auch dort funktioniert die Datenübernahme

    aus dem Bescheinigungsabruf nämlich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charly,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Also in der Anlage N wurde automatisch alles korrekt ausgefüllt.
      Sprich Zeile 6 und 7 sind die korrekten Eintragungen.
      Allerdings bei der Anlage Sonderausgaben ist nur halt
      der halbe Anteil von dem Ehegatten drin.
      Also einfach da beide Summen zusammen Addieren und
      zu den eigenen gunsten aufrunden und dann in den Sonderausgaben eintragen?

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        #4
        Allerdings bei der Anlage Sonderausgaben ist nur halt der halbe Anteil von dem Ehegatten drin.
        Du musst gar nicht selbst aufrunden, das macht die Anwendung von sich aus, einfach nur addieren reicht.

        Dass die Anlage N korrekt befüllt wird, wusste ich nicht wirklich. Hier in Bayern gilt nämlich der Halbteilungsgrundsatz

        bei konfessionsverschiedenen Ehen nicht, so dass ich mit solchen Fällen keine praktische Erfahrung habe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Stimmt, oben muß ich nur den korrekten Beitrag angeben und in Zeile 4 wird er dann automatisch aufgerundet.
          Ok verstehe da hat man es dann in Bayern bei konfessionsverschiedenen Ehen leichter das man darauf nicht achten muß.

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