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Zwei Einkommen Bescheinigung

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    Zwei Einkommen Bescheinigung

    Hallo, ich habe zwei Fragen bezüglich Elster smart:
    1. ich​​​​ich habe letztes Jahr bis November bei einer Firma gearbeitet und dann ab Dezember bei anderer Firma angefangen zu arbeiten. Wie trägt man die Einkommen ein? Soll man die Einkommen von beiden Firmen addieren oder trägt man die getrennt?
    2. Wie trägt man die Nebenkosten Abrechnung? Lohnt es die zu eintragen?
    Danke und einen schönen Abend ✨

    #2
    Zitat von Herr.Santos Beitrag anzeigen
    ich habe zwei Fragen bezüglich Elster smart
    Du fragst allerdings im Unterforum zum Forum selbst. Im Forum kannst Du keine Lohnsteuerbescheinigungen eingeben.

    Ist ElsterSmart nicht einfach die Art der Authentifizierung? Mit welchem Programm erstellst Du denn die Steuererklärung?

    Du kannst addieren, aber in Mein Elster und auch in den üblichen Softwareprodukten gibt's normalerweise auch Buttons, um eine weitere Lohnsteuerbescheinigung einzugeben. Bei Mein Elster ist zu beachten, dass die Sozialversicherungsbeiträge nur als Summe eingetragen werden können.

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      #3
      Die Bruttolöhne und die Lohnsteuer kannst du auf Seite 2 der Anlage N einzeln erfassen, die Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, PV usw.) für

      die Anlage Vorsorgeaufwand musst du extern addieren. Alternativ kannst du den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzen.

      Ich verschiebe das Thema in das Unterforum für Mein ELSTER, mit dem Anwenderforum hat deine Frage ja nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        2. Wie trägt man die Nebenkosten Abrechnung? Lohnt es die zu eintragen?
        Habe ich überlesen ! Nebenkosten, für die die Steuerermäßigung nach § 35a EStG greift, gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

        In der Nebenkostenabrechnung sollten die Anteile gesondert ausgewiesen sein. Es gibt eine Steuerermäßigung von einheitlich 20%.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bin nicht so ganz klar, und bin Anfänger . Dann brauchez ich zwei Mal Einlage N, oder addiere ich beiden Einkommen in nur eine Einlage N?

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            #6
            Anlage meinte ich

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              #7
              Du brauchst nur eine Anlage N ! Auf Seite 2 kannst du über den Button + Weitere Daten hinzufügen deine 2. Lohnsteuerbescheinigung

              getrennt von deiner 1. Lohnsteuerbescheinigung erfassen, allerdings nur die Bruttolöhne und die Steuern. Addiert wird hier automatisch.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo nochmal ,

                ​​​​wo kommen die Daten unter Zeile 25, 26, 27 - kranken, pflegen, und Arbeitslosenversicherung ein? In welchem Anlage?

                ​​​​​​​Vielen Dank.

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                  #9
                  wo kommen die Daten unter Zeile 25, 26, 27 - kranken, pflegen, und Arbeitslosenversicherung ein? In welchem Anlage?
                  Die Antwort steht doch schon im Beitrag #3: Anlage Vorsorgeaufwand
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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