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    Anlage Unterhalt

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Anlage Unterhalt. Der Sohn meines Mannes ist letztes Jahr im Juli 25 Jahre alt geworden und befand/befindet sich noch in seiner ersten Ausbildung. Da ab August ja kein Anspruch mehr auf Kindergeld bestand, haben wir die Möglichkeit den Unterhalt über die Anlage Unterhalt geltend zu machen.

    So weit so gut.

    Der Sohn lebt im Haushalt bei seiner Mutter, zusammen mit seiner Schwester. Also 3 Personen leben im Haushalt.

    Jetzt verstehe ich es so, dass ich für alle drei Personen je die Anlage Unterhalt ausfüllen muss. Ist das richtig? Ich denke nicht, dass uns die Exfrau meines Mannes und die Tochter uns Angaben zu ihrem Einkommen machen werden. Beide (Mutter und Tochter) leben von Hartz 4, also kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.

    Ich verzweifle hier gerade. Haben alleine 12 Wochen auf die Übersendung der Identifikationsnummer vom Sohn gewartet.


    #2
    Wenn nur für den Sohn deines Mannes Unterhalt geleistet wird, müsst ihr zwar angeben, dass 3 Personen in dem unterstützen Haushalt leben,

    ihr müsst aber nur für die unterstützte Person, also den Sohn deines Mannes Angaben zu Einkünften und Bezügen machen. Die anderen Personen

    werden ja nicht von euch unterstützt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

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