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Freiweillige RV Belege

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    Freiweillige RV Belege

    Hallo,

    ich habe mal wieder eine Frage.
    Und zwar meine Frau hat eine freiwillige RV, da Sie
    nicht berufstätig ist und keine Leistungen bezieht.
    Anzugeben ist Sie ja in der Anlage Vorsorgeaufwand in "Beiträge Altersvorsorge" in Zeile 6.
    Soweit so gut. Ich habe die letzten Jahre immer Elster Formular genutzt und habe
    den Antrag so immer ausgedruckt und auch den Nachweis über die gezahlte RV direkt ans FA geschickt.
    Nun ist es ja so das man eigentlich keine Belege mehr mitsenden soll. Leider ist
    es bei der freiwilligen RV so das nix automatisch ans FA gesendet wird.
    Ich weiß aber wenn ich den Nachweis nicht vorzeige wird er verlangt werden.
    Da ich kein unnötiges hin und her möchte wollte ich mal Fragen wie man das am besten lösen kann?

    #2
    Da ich kein unnötiges hin und her möchte wollte ich mal Fragen wie man das am besten lösen kann?
    Du kannst den Beleg einscannen und als PDF-File parallel zur Steuererklärung über das Formular Belegnachreichung hochladen.

    https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah das ist interesant dankeschön.
      Schade das es so etwas komplizierter ist als wie gehabt.
      Aber ansonsten würde sicherlich da noch was kommen
      das es nachgewiesen muß. Echt schade das die RV das nicht ans FA sendet.

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        #4
        Echt schade das die RV das nicht ans FA sendet.
        Dafür fehlen bis heute gesetzliche Regelungen, so dass die Rentenversicherung das auch nicht darf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja das verstehe ich. Komischweise bei einer freiwilligen KV da
          werden die Beiträge ans FA gesendet. Das muß man mal verstehen.

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            #6
            Komischweise bei einer freiwilligen KV da werden die Beiträge ans FA gesendet.
            Dafür gibt es ja auch eine gesetzliche Regelung. Ich gebe dir aber recht, man muss das nicht verstehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja das mit der gesetzlichen Regelung war klar. Das da aber so unterschiedlich behandelt wird
              mit der KV und RV verstehe wer will. Hoffen wir mal das sich das mit der RV mal ändert.
              Eine Frage hätte ich noch. Wenn ich den Beleg von der RV erstmal nicht mitsende,
              wird sicher eine bitte kommen diesen Betrag nachzuweisen. Muß man das dann auch
              elektronisch nachweisen? Oder geht das dann auch per Post? ich vermute mal
              man bekommt die Aufforderung per Post? Sorry das ist mein erstes mal mit Elster Online ;-)

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                #8
                Oder geht das dann auch per Post? ich vermute mal man bekommt die Aufforderung per Post?
                Das ist richtig, du bekommst die Aufforderung per Post und es ginge auch per Post. Manche Finanzämter wollen es aber lieber per Mein ELSTER,

                da müssen sie nämlich den Beleg nicht mehr einscannen. Du sparst dir außerdem das Porto. Mann kann im Hauptvordruck auch angeben, dass

                Belege nachgereicht werden. Ich reiche Belege inzwischen generell über die Belegnachreichung ein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ja ok verstehe. Kann es von der Theorie sein das wenn ich nicht selber den Nachweis schicke
                  das der Betrag zur RV einfach nicht anerkannt wird und ohne Nachfrage der Steuerbescheid erstellt wird?
                  Weil dann würde es deutlich mehr Müh machen mit Einspruch usw. Oder wird immer erst nach einem Nachweis gefragt?

                  Kommentar


                    #10
                    das der Betrag zur RV einfach nicht anerkannt wird und ohne Nachfrage der Steuerbescheid erstellt wird?
                    Auch das ist schon vorgekommen, deshalb reiche ich in solchen Fällen die Bescheinigung immer gleich mit ein. Das macht doch keine Mühe.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ja das wäre die sicherlich sicherste Variante.
                      Das geht dann über Elster Online aber nur per Belegnachreichung ist das richtig?

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                        #12
                        Das ist die sinnvollste und sicherste Variante. Natürlich stehen Dir auch die Varianten Fax, Mail, Briefpost zur Verfügung.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Gibt es denn garnicht die Möglichkeit direkt an der Einkommenssteuererklärung Anhänge anzuhängen?

                          Kommentar


                            #14
                            Gibt es denn garnicht die Möglichkeit direkt an der Einkommenssteuererklärung Anhänge anzuhängen?
                            Diese Möglichkeit gibt es bisher nicht, sonst hätten wir das schon gesagt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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                              #15
                              Ok hätte ja sein können ;-)
                              Komisch das keine funktion zum Anhängen von Datein bei einer Erklärung geben tut.
                              Naja nicht zu ändern. Aber danke Dir

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