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Anlage AVEÜR - Afa richtig ausfüllen

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    Anlage AVEÜR - Afa richtig ausfüllen

    Ich habe 2020 ein KfZ angeschafft für netto 13.400€. Es wurde zu 83% gewerblich genutzt. Abschreibung soll mit 20% erfolgen. Das alte Kfz mit Buchwert 4.300€ (Nutzung ebenfalls 83% gewerblich) wurde veräußert mit 4.700€. Meine Fragen hierzu:

    1. Wo und mit welchem Betrag wird das neue Kfz erfasst? Zugänge? 13.400€ oder 11.122€

    2. Auf welchen Betrag bezieht sich die Abschreibung im Jahr 2020?

    3. Was passiert, wenn ich das Kfz in 2021 z.B. zu 90% gewerblich nutze?

    4. Wo erfasse ich die 400€ Gewinn beim Verkauf des alten Kfz?

    Herzlichen Dank für jede Unterstützung.

    LG Claude




    #2
    Du erfasst am besten jedes KFZ in einer eigenen Zeile, das neu gekaufte Fahrzeug mit 13.400,00 € unter Zugänge.

    Bei einer Abschreibung über 5 Jahre, also 60 Monate, musst du im ersten Jahr die anteilige AfA monatlich ermitteln, wobei der Zugangsmonat mitzählt.

    Wenn du kein Fahrtenbuch führst, hat die Änderung der betrieblichen Nutzung keine Auswirkung, da dann die private Nutzung nach der 1%-Methode

    ermittelt wird. Das richtet sich ja nach dem Bruttolistenpreis eines Neufahrzeugs. Bei Fahrtenbuchführung reduziert sich der private Nutzungsanteil

    Das alte KFZ schreibst du bis zum Veräußerungsmonat ab, den dann noch verbleibenden Restbuchwert erfasst du unter Abgänge. Dieser Wert

    wird automatisch in die Zeile 45 der EÜR übernommen. Den Veräußerungserlös erfasst du direkt in Zeile 18 der EÜR.

    Mit ElsterFormular geht das 2020 aber nicht mehr, da bist du im falschen Unterforum. Verwendet du Mein ELSTER ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für die Erklärungen, die sehr weiterhelfen, vor allem, dass die Afa anteilig für die Monate ermittelt wird.

      [Bei Fahrtenbuchführung reduziert sich der private Nutzungsanteil]

      Das ist mir noch nicht ganz klar. Ich habe für 2020 Fahrtenbuch für beide Kfz geführt. Daraus ergab sich durchschnittlich die gewerbliche Nutzung von 83%. Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich mein altes und neues Kfz jeweils zum vollen Betrag ansetzen (13.400 und 4.300). Aber wie genau wirkt sich dann die gewerbliche Nutzung aus?

      Z.B. Zugang im September 2020: 13.400 : 5 = 2.680 : 12 = 223,30 x 4 = 893,33 € Afa und hiervon nun 83% = 741,46€ ? richtig?

      Und ja, ich verwende Mein Elster. Was muss ich dann beachten?

      Danke und schönen Abend.
      Claude

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        #4
        Dass Du das ins richtige Unterforum postest und nicht in das Unterforum eines ganz anderen Programms. Ich verschiebe mal.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ich verschiebe das Thema jetzt mal in das zutreffende Unterforum für Mein ELSTER.

          Dein Privater Nutzungsanteil hat keine Auswirkungen auf die Einträge in der AVEÜR. Lies mal die Hilfe zu Zeile 19 der EÜR.

          Dort musst du den privaten Nutzungsanteil ja als Betriebseinnahme erklären. Da muss dann der auf die private KFZ-Nutzung

          entfallende AfA-Anteil mit eingerechnet werden und zwar zuzüglich Umsatzsteuer. Bei 83% betrieblicher Nutzung sind das 17%.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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