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Erste Steuererklärung - ein paar Fragen zum Ausfüllen und zu www.Elster.de

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    Erste Steuererklärung - ein paar Fragen zum Ausfüllen und zu www.Elster.de

    Hallo Forenmitglieder,

    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung.


    Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

    Betrifft Steuererklärung für das Steuerjahr 2015 mit www.elster.de
    Person, Single, lebte zuhause, hatte 2015 den 24. Geburtstag und war 2015 für 5 Monate als Zeitarbeiter beschäftigt. In der Zeit ca. 600€ Lohnsteuer + Soli bezahlt. Die restliche Zeit arbeitslos in Bedarfsgemeinschaft der Eltern.


    Ich habe folgende Vordrucke ausgewählt:
    -Hauptvordruck
    -Anlage AV (wegen Riester-Vertrag)
    -Anlage N (wegen nicht selbständiger Tätigkeit)
    -Anlage Vorsorgeaufwand (wegen Zahlung in gesetzliche Kassen)



    Ich habe Fragen zu folgenden Punkten:

    **** Startseite des Formulars (1 Frage)

    Man kann zwischen „Belege werden nachgereicht“ und „Belege werden nicht nachgereicht“. Auswählen. Warum sollte man die zweite Option wählen UND was heißt „Belege werden nachgereicht“? Muss ich diese dann aktiv selber nachreichen (wenn ja, wie?) ODER heißt es, dass ich diese erst nach Aufforderung nachreichen muss? Der Sinn dieser Auswahl ist mir unklar, insbesondere weil es später auch noch Punkte gibt wo explizit Nachweise verlangt werden.



    **** Hauptvordruck (2 Fragen)

    1. Im Hauptvordruck unter „13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ gibt es den Punkt „Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand - Name, Vorname, Geburtsdatum“. Wenn kein Sachverhalt in den Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ fällt, dann muss man in diesem Teil des Formulars auch keine Eingaben machen?

    2. Anstatt immer nur auf „Nächste Seite“ zu klicken macht es evtl. mehr Sinn sich konkret anzuschauen in welchen Vordrucken bzw. in welchem Teil der Gliederung man sich befindet?



    **** Anlage AV (2 Fragen)

    Es wurden 2015 200€ von mir in meinen Riester-Vertrag eingezahlt.

    1. Bei „1 - Allgemeine Angaben zu den Altersvorsorgeverträgen (Riester-Verträge)“ muss ich nur vier Sachen angeben. Die Vertragsnummer, Anzahl der Verträge (hier 1), die 200€ und die Angabe „es hat sich im Vergleich zu 2014“ nichts geändert?

    2. Die „2 - Angaben zur Begünstigungsart“ gehen mich nichts an, da keine Zusammenveranlagung vorliegt? ABER hier zeigt er mir folgenden Fehler:

    "Für den Sonderausgabenabzug für Riester-Verträge auf der Anlage AV muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)."

    Über dem Punkt steht aber: "Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar/mittelbar) beider Ehegatten/Lebenspartner angeben."

    Es ist aber keine Zusammenveranlagung, demzufolge muss ich keine Angabe machen? Warum verlangt Elster trotzdem eine Angabe?



    **** Anlage N (3 Fragen)

    eTin eingegeben, danach zieht er alles automatisch nur noch mal kontrollieren.


    Zu Punkt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung (Bitte Nachweise einreichen)" unter "8 - Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen"

    1. Hier müsste ich dann die Arbeitslosigkeit eintragen und einfach einen Nachweis für den angegebenen Zeitraum mitschicken?

    2. Inwiefern spielt es bei der Steuererklärung eine Rolle, dass ich Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft war? Auf dem Bescheid war ich ja aufgelistet und habe auch eine gewisse Summe bekommen?

    3. Ich habe von der Arbeitsagentur für den ersten Monat der Beschäftigung Fahrtkosten bekommen, in welche Zeile trage ich diese Summe ein?



    **** Anlage Vorsorgeaufwand (2 Fragen)

    1. Grundsätzlich muss man hier keine weiteren Eintragungen machen, die Zahlen werden übernommen sofern man diesen Abrufcode benutzt um die Daten abzufragen.

    2. Ich hatte jedoch eine BU-Versicherung. Diese müsste ich in Zeile 49 „Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ eintragen?



    **** Sonstiges (2 Fragen)

    1. Ich hatte 2015 ca. 30 Euro Kapitalerträge vom Girokonto. Grundsätzlich fällt auf Kapitalerträge Kapitalertragssteuer an? Auf meinen alten Kontoauszügen ist nicht ersichtlich, dass da etwas abgeführt wurde. Ich gehe davon aus, dass ich damals einen Freistellungsauftrag hatte und ich die Zinsen ohne Abzug bekommen hat. Es bringt also nichts sich die Kapitalertragssteuer zurückzuholen, da vmtl. keine angefallen ist?

    2. Für Zeitarbeiter gibt es irgendwie besondere steuerlichen Besonderheiten was Kilometerpauschale u.ä. angeht. Damit brauche ich mir aber nicht noch rumschlagen wenn eh abzusehen ist, da die gesamte Steuer zurückerstattet wird?


    Ich bedanke mir für jede beantwortete Frage :-)

    Mit freundlichen Grüßen und schönes langes Wochenende

    #2
    AW: Erste Steuererklärung - ein paar Fragen zum Ausfüllen und zu www.Elster.de

    Frage 1 Startseite: Belege werden nicht nachgereicht anzukreuzen ist besser. Sonst bleibt die Erklärung liegen, weil das Finanzamt den Eingang deiner Belege abwartet.

    Frage 1 HV: Keine Eingabe zur Anzahl der Personen!

    Frage 2 HV: Das ist Geschmackssache. Bei der ersten Erklärung ist blättern vielleicht ganz nützlich.

    Frage 1 Anlage AV: Richtig

    Frage 2 Anlage AV: Du musst für dich unmittelbar begünstigt ankreuzen.

    Weitere Antworten kommen später, da ich Seite 8 der Anlage N jetzt nicht im Kopf habe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung - ein paar Fragen zum Ausfüllen und zu www.Elster.de

      Zitat von Sewag Beitrag anzeigen
      "Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar/mittelbar) beider Ehegatten/Lebenspartner angeben."

      Es ist aber keine Zusammenveranlagung, demzufolge muss ich keine Angabe ...
      ... für den Ehegatten machen.

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung - ein paar Fragen zum Ausfüllen und zu www.Elster.de

        Hallo,

        nur mal 3 Punkte.

        >>>Zu Punkt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung ...

        schreibst du einfach gar nichts - deine Freizeit geht das Finanzamt nichts an.


        >>>Für Zeitarbeiter gibt es irgendwie besondere steuerlichen Besonderheiten was Kilometerpauschale u.ä. angeht. Damit brauche ich mir aber nicht noch rumschlagen wenn eh abzusehen ist, da die gesamte Steuer zurückerstattet wird?

        Korrekt.
        Wenn du trotzdem willst: Ich glaube 2015 galt die Fahrt zum Einsatzort noch als Dienstreise, also 30 Cent pro km Hin- und Rückweg.


        >>>Es ist aber keine Zusammenveranlagung, demzufolge muss ich keine Angabe ...

        Nicht nur "muss", du darfst keine Angeben zum Ehegatten machen, und zwar in der gesamten Erklärung (das wäre einer der Top-3-Fehler hier im Forum).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung - ein paar Fragen zum Ausfüllen und zu www.Elster.de

          Ich glaube 2015 galt die Fahrt zum Einsatzort noch als Dienstreise, also 30 Cent pro km Hin- und Rückweg.
          Unabhängig davon, dass die Neuregelung seit 2014 gilt, ist das bei Zeitarbeit auch jetzt oft noch Auswärtstätigkeit, weil häufig keine dauerhafte Zuordnung vorliegt.

          https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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