Hallo Forenmitglieder,
ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Betrifft Steuererklärung für das Steuerjahr 2015 mit www.elster.de
Person, Single, lebte zuhause, hatte 2015 den 24. Geburtstag und war 2015 für 5 Monate als Zeitarbeiter beschäftigt. In der Zeit ca. 600€ Lohnsteuer + Soli bezahlt. Die restliche Zeit arbeitslos in Bedarfsgemeinschaft der Eltern.
Ich habe folgende Vordrucke ausgewählt:
-Hauptvordruck
-Anlage AV (wegen Riester-Vertrag)
-Anlage N (wegen nicht selbständiger Tätigkeit)
-Anlage Vorsorgeaufwand (wegen Zahlung in gesetzliche Kassen)
Ich habe Fragen zu folgenden Punkten:
**** Startseite des Formulars (1 Frage)
Man kann zwischen „Belege werden nachgereicht“ und „Belege werden nicht nachgereicht“. Auswählen. Warum sollte man die zweite Option wählen UND was heißt „Belege werden nachgereicht“? Muss ich diese dann aktiv selber nachreichen (wenn ja, wie?) ODER heißt es, dass ich diese erst nach Aufforderung nachreichen muss? Der Sinn dieser Auswahl ist mir unklar, insbesondere weil es später auch noch Punkte gibt wo explizit Nachweise verlangt werden.
**** Hauptvordruck (2 Fragen)
1. Im Hauptvordruck unter „13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ gibt es den Punkt „Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand - Name, Vorname, Geburtsdatum“. Wenn kein Sachverhalt in den Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ fällt, dann muss man in diesem Teil des Formulars auch keine Eingaben machen?
2. Anstatt immer nur auf „Nächste Seite“ zu klicken macht es evtl. mehr Sinn sich konkret anzuschauen in welchen Vordrucken bzw. in welchem Teil der Gliederung man sich befindet?
**** Anlage AV (2 Fragen)
Es wurden 2015 200€ von mir in meinen Riester-Vertrag eingezahlt.
1. Bei „1 - Allgemeine Angaben zu den Altersvorsorgeverträgen (Riester-Verträge)“ muss ich nur vier Sachen angeben. Die Vertragsnummer, Anzahl der Verträge (hier 1), die 200€ und die Angabe „es hat sich im Vergleich zu 2014“ nichts geändert?
2. Die „2 - Angaben zur Begünstigungsart“ gehen mich nichts an, da keine Zusammenveranlagung vorliegt? ABER hier zeigt er mir folgenden Fehler:
"Für den Sonderausgabenabzug für Riester-Verträge auf der Anlage AV muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)."
Über dem Punkt steht aber: "Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar/mittelbar) beider Ehegatten/Lebenspartner angeben."
Es ist aber keine Zusammenveranlagung, demzufolge muss ich keine Angabe machen? Warum verlangt Elster trotzdem eine Angabe?
**** Anlage N (3 Fragen)
eTin eingegeben, danach zieht er alles automatisch nur noch mal kontrollieren.
Zu Punkt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung (Bitte Nachweise einreichen)" unter "8 - Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen"
1. Hier müsste ich dann die Arbeitslosigkeit eintragen und einfach einen Nachweis für den angegebenen Zeitraum mitschicken?
2. Inwiefern spielt es bei der Steuererklärung eine Rolle, dass ich Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft war? Auf dem Bescheid war ich ja aufgelistet und habe auch eine gewisse Summe bekommen?
3. Ich habe von der Arbeitsagentur für den ersten Monat der Beschäftigung Fahrtkosten bekommen, in welche Zeile trage ich diese Summe ein?
**** Anlage Vorsorgeaufwand (2 Fragen)
1. Grundsätzlich muss man hier keine weiteren Eintragungen machen, die Zahlen werden übernommen sofern man diesen Abrufcode benutzt um die Daten abzufragen.
2. Ich hatte jedoch eine BU-Versicherung. Diese müsste ich in Zeile 49 „Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ eintragen?
**** Sonstiges (2 Fragen)
1. Ich hatte 2015 ca. 30 Euro Kapitalerträge vom Girokonto. Grundsätzlich fällt auf Kapitalerträge Kapitalertragssteuer an? Auf meinen alten Kontoauszügen ist nicht ersichtlich, dass da etwas abgeführt wurde. Ich gehe davon aus, dass ich damals einen Freistellungsauftrag hatte und ich die Zinsen ohne Abzug bekommen hat. Es bringt also nichts sich die Kapitalertragssteuer zurückzuholen, da vmtl. keine angefallen ist?
2. Für Zeitarbeiter gibt es irgendwie besondere steuerlichen Besonderheiten was Kilometerpauschale u.ä. angeht. Damit brauche ich mir aber nicht noch rumschlagen wenn eh abzusehen ist, da die gesamte Steuer zurückerstattet wird?
Ich bedanke mir für jede beantwortete Frage :-)
Mit freundlichen Grüßen und schönes langes Wochenende
ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Betrifft Steuererklärung für das Steuerjahr 2015 mit www.elster.de
Person, Single, lebte zuhause, hatte 2015 den 24. Geburtstag und war 2015 für 5 Monate als Zeitarbeiter beschäftigt. In der Zeit ca. 600€ Lohnsteuer + Soli bezahlt. Die restliche Zeit arbeitslos in Bedarfsgemeinschaft der Eltern.
Ich habe folgende Vordrucke ausgewählt:
-Hauptvordruck
-Anlage AV (wegen Riester-Vertrag)
-Anlage N (wegen nicht selbständiger Tätigkeit)
-Anlage Vorsorgeaufwand (wegen Zahlung in gesetzliche Kassen)
Ich habe Fragen zu folgenden Punkten:
**** Startseite des Formulars (1 Frage)
Man kann zwischen „Belege werden nachgereicht“ und „Belege werden nicht nachgereicht“. Auswählen. Warum sollte man die zweite Option wählen UND was heißt „Belege werden nachgereicht“? Muss ich diese dann aktiv selber nachreichen (wenn ja, wie?) ODER heißt es, dass ich diese erst nach Aufforderung nachreichen muss? Der Sinn dieser Auswahl ist mir unklar, insbesondere weil es später auch noch Punkte gibt wo explizit Nachweise verlangt werden.
**** Hauptvordruck (2 Fragen)
1. Im Hauptvordruck unter „13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ gibt es den Punkt „Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand - Name, Vorname, Geburtsdatum“. Wenn kein Sachverhalt in den Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ fällt, dann muss man in diesem Teil des Formulars auch keine Eingaben machen?
2. Anstatt immer nur auf „Nächste Seite“ zu klicken macht es evtl. mehr Sinn sich konkret anzuschauen in welchen Vordrucken bzw. in welchem Teil der Gliederung man sich befindet?
**** Anlage AV (2 Fragen)
Es wurden 2015 200€ von mir in meinen Riester-Vertrag eingezahlt.
1. Bei „1 - Allgemeine Angaben zu den Altersvorsorgeverträgen (Riester-Verträge)“ muss ich nur vier Sachen angeben. Die Vertragsnummer, Anzahl der Verträge (hier 1), die 200€ und die Angabe „es hat sich im Vergleich zu 2014“ nichts geändert?
2. Die „2 - Angaben zur Begünstigungsart“ gehen mich nichts an, da keine Zusammenveranlagung vorliegt? ABER hier zeigt er mir folgenden Fehler:
"Für den Sonderausgabenabzug für Riester-Verträge auf der Anlage AV muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden (steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A)."
Über dem Punkt steht aber: "Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar/mittelbar) beider Ehegatten/Lebenspartner angeben."
Es ist aber keine Zusammenveranlagung, demzufolge muss ich keine Angabe machen? Warum verlangt Elster trotzdem eine Angabe?
**** Anlage N (3 Fragen)
eTin eingegeben, danach zieht er alles automatisch nur noch mal kontrollieren.
Zu Punkt "Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung (Bitte Nachweise einreichen)" unter "8 - Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen"
1. Hier müsste ich dann die Arbeitslosigkeit eintragen und einfach einen Nachweis für den angegebenen Zeitraum mitschicken?
2. Inwiefern spielt es bei der Steuererklärung eine Rolle, dass ich Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft war? Auf dem Bescheid war ich ja aufgelistet und habe auch eine gewisse Summe bekommen?
3. Ich habe von der Arbeitsagentur für den ersten Monat der Beschäftigung Fahrtkosten bekommen, in welche Zeile trage ich diese Summe ein?
**** Anlage Vorsorgeaufwand (2 Fragen)
1. Grundsätzlich muss man hier keine weiteren Eintragungen machen, die Zahlen werden übernommen sofern man diesen Abrufcode benutzt um die Daten abzufragen.
2. Ich hatte jedoch eine BU-Versicherung. Diese müsste ich in Zeile 49 „Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ eintragen?
**** Sonstiges (2 Fragen)
1. Ich hatte 2015 ca. 30 Euro Kapitalerträge vom Girokonto. Grundsätzlich fällt auf Kapitalerträge Kapitalertragssteuer an? Auf meinen alten Kontoauszügen ist nicht ersichtlich, dass da etwas abgeführt wurde. Ich gehe davon aus, dass ich damals einen Freistellungsauftrag hatte und ich die Zinsen ohne Abzug bekommen hat. Es bringt also nichts sich die Kapitalertragssteuer zurückzuholen, da vmtl. keine angefallen ist?
2. Für Zeitarbeiter gibt es irgendwie besondere steuerlichen Besonderheiten was Kilometerpauschale u.ä. angeht. Damit brauche ich mir aber nicht noch rumschlagen wenn eh abzusehen ist, da die gesamte Steuer zurückerstattet wird?
Ich bedanke mir für jede beantwortete Frage :-)
Mit freundlichen Grüßen und schönes langes Wochenende
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