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Eintragung von Erhaltungsaufwendungen nach § 11b bei Selbstnutzung

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    Eintragung von Erhaltungsaufwendungen nach § 11b bei Selbstnutzung

    Wo trägt man in der Steuererklärung (d.h. in welcher Anlage und wo) die Erhaltungsaufwendungen nach § 11b bei Nutzung des Baudenkmals zu eigenen Wohnzwecken ein? Ginge in Anlage V, die aber nicht relevant ist. In Anlage FW gibt es - soweit ich es gesehen habe - kein Feld für § 11b. Hätte jemand einen Tipp?

    #2
    § 11b EStG ist nur eine Ausnahme von § 11 EStG, d.h. anstatt "Ausgabe im Jahr X, also Ansatz im Jahr X" ist eine Verteilung wie dort beschrieben möglich. Die Vorfrage, ob Du die Ausgabe überhaupt -irgendwann- absetzen kannst, muss aber vorher positiv entschieden sein. Und das geht letztlich nur bei Vermietungsobjekten, weswegen der Paragraf auch nur in Anlage V Seite 2 auftaucht. Der Paragraf ist für Dich also irrelevant.

    Wenn Du als Eigennutzer also keinen Sachverhalt der Anlage FW hast, dann geht also nix.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Wenn Du als Eigennutzer also keinen Sachverhalt der Anlage FW hast, dann geht also nix.
      Den hat er aber doch:

      Wo trägt man in der Steuererklärung ... Erhaltungsaufwendungen ... bei Nutzung des Baudenkmals zu eigenen Wohnzwecken ein?
      Die gehören ebenfalls in die Anlage FW, können aber nur zu 90% und auch nicht auf 5 Jahre, sondern auf 10 Jahre verteilt geltend gemacht werden.

      Einzelheiten kannst du in § 10f Abs. 2 EStG nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Habe ich auch nicht bestritten. Mein Namensvetter bestand aber darauf § 11b EStG anwenden zu müssen und dass die Anlage FW nicht passt. Und das stimmt nun mal nicht. Eine passende Bescheinigung, wo dann auch § 10f EStG (auch) draufsteht, wird er vermutlich haben, so dass er das herausfinden wird. Wenn nicht, dann kann er sowieso tausendmal behaupten ein Baudenkmal zu haben. Ist aber auch Alles kein Elsterthema, sondern ein Thema für den steuerlichen Berater, weswegen ich da eher kurz angebunden bin.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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