In welcher Anlage kann ich als Selbständiger die Home-Office-Pauschale beantragen ? Ich sehe weder in der Anlage S noch in der Anlage Corona-Hilfen eine passende Zeile.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Home-Office-Pauschale
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Hier ist man der Meinung, bei Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Zeile 71 im EÜR-2020-Formular).
Ob die Home-Office-Pauschale überhaupt für Selbstständige gilt, ist offenbar nicht eindeutig definiert - ich habe auf die Schnelle nur Einzelmeinungen von Steuerberatern gefunden. Eindeutige Voraussetzung ist allerdings, dass man sonst keine Kosten für sein Heimbüro geltend macht (Miete, Strom, Nebenkosten etc.) - deswegen ist es ja auch eine "Pauschale". Also ent oder weder.
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Eindeutige Voraussetzung ist allerdings, dass man sonst keine Kosten für sein Heimbüro geltend macht
der Kontaktbeschränkungen schließen und von zuhause aus arbeiten musste, sollte kein Problem mit der Homeoffice-Pauschale haben. Die ist ja
in § 4 Abs. 5 EStG bei den Betriebsausgaben geregelt und nicht in § 9 EStG, gilt m. E. schon deshalb auch für Selbstständige.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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