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Home-Office-Pauschale

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    Home-Office-Pauschale

    In welcher Anlage kann ich als Selbständiger die Home-Office-Pauschale beantragen ? Ich sehe weder in der Anlage S noch in der Anlage Corona-Hilfen eine passende Zeile.

    #2
    Betriebsausgaben gehören in die EÜR.

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      #3
      Hier ist man der Meinung, bei Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Zeile 71 im EÜR-2020-Formular).

      Ob die Home-Office-Pauschale überhaupt für Selbstständige gilt, ist offenbar nicht eindeutig definiert - ich habe auf die Schnelle nur Einzelmeinungen von Steuerberatern gefunden. Eindeutige Voraussetzung ist allerdings, dass man sonst keine Kosten für sein Heimbüro geltend macht (Miete, Strom, Nebenkosten etc.) - deswegen ist es ja auch eine "Pauschale". Also ent oder weder.

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        #4
        Eindeutige Voraussetzung ist allerdings, dass man sonst keine Kosten für sein Heimbüro geltend macht
        Steuerrechtlich korrekt heißt das Heimbüro Häusliches Arbeitszimmer. Wer das nicht geltend macht oder nicht hat, aber z. B. sein Kundenbüro wegen

        der Kontaktbeschränkungen schließen und von zuhause aus arbeiten musste, sollte kein Problem mit der Homeoffice-Pauschale haben. Die ist ja

        in § 4 Abs. 5 EStG bei den Betriebsausgaben geregelt und nicht in § 9 EStG, gilt m. E. schon deshalb auch für Selbstständige.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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