Guten Abend,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Erfahrungen:
Ich habe einen Vollzeitjob, parallel dazu ein Gewerbe im Nebenerwerb gegründet (Webdienstleistungen).
Meine Kunden werden überwiegend im EU-Ausland ansässig sein, so dass das Reverse-Charge -Verfahren greift. Deshalb kommt auch nicht die Kleinunternehmerregelung in Betracht.
Nun sitze ich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, habe die Gewinne geschätzt und stolpere über die Umsatzsteuerangabe, nach der sich ja die Vorauszahlung richten wird.
In der Theorie liegt diese ja über dem Gewinn, fällt ja aber bei mir durch das o.g. Verfahren nicht an.
Was trage ich ein?
Besten Dank schon mal im Voraus
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Erfahrungen:
Ich habe einen Vollzeitjob, parallel dazu ein Gewerbe im Nebenerwerb gegründet (Webdienstleistungen).
Meine Kunden werden überwiegend im EU-Ausland ansässig sein, so dass das Reverse-Charge -Verfahren greift. Deshalb kommt auch nicht die Kleinunternehmerregelung in Betracht.
Nun sitze ich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, habe die Gewinne geschätzt und stolpere über die Umsatzsteuerangabe, nach der sich ja die Vorauszahlung richten wird.
In der Theorie liegt diese ja über dem Gewinn, fällt ja aber bei mir durch das o.g. Verfahren nicht an.
Was trage ich ein?
Besten Dank schon mal im Voraus
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