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Betriebliche Altersvorsorge

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    Betriebliche Altersvorsorge

    Hallo,
    Mein Unternehmen hat einen Pensionsplan, bei dem das Geld verdoppelt wird, das ich im Pensionsplan anspare. Das Geld, das wir dem Rentenplan hinzufügen, zahlt keine Steuern, bis ich in Rente gehe. Wo führe ich in ELSTER die Altersvorsorge ein, damit ich jetzt nicht versteuert werde?

    Vielen Dank,
    Dan

    #2
    Ich muss gestehen, dass ich Deine Ausführungen nicht verstehe:
    Geld zahlt nie Steuern. Was willst Du uns damit sagen ?
    Was meinst Du mit "Einführen in Elster" ? Was soll jetzt (nicht) versteuert werden ?

    Vielleicht ist das aber auch nicht relevant: So ein Pensionsplan läuft häufig im Rahmen einer Direktversicherung, bei der die Einzahlungen nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind. Wenn das so ist und auf Deiner Gehaltsabrechnung die Einzahlung als steuerfrei behandelt wurde, wäre doch Alles gut, denn dann wäre der Einzahlungsbetrag in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 3 (= steuerpflichtiger Arbeitslohn) gar nicht enthalten und eine Erfassung in der Einkommensteuererklärung darf dann gar nicht erfolgen, denn sonst hättest Du ja einen Doppelabzug.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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