AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds
Sorry, für meine Blöde Frage.
Dann sind hier bei 100€ Gewinn einzutragen. Da die 200€ nicht mit Verrechnet werden können.
Die ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 1.1.2009 erworbene und seit dem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 € überschreiten. Die einzutragenden Beträge können Sie dem nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung entnehmen. Es sind nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren. Der Freibetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt.
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AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds
Hast du denn eine Zeile gefunden, wo man Verluste von Altpapieren eintragen kann? Irgendwie frage ich mich, ob du dir die Anlage Kap überhaupt angeschaut hast.
Gewinne und Verluste muss man selber verrechnen.
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AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds
Danke
Werden die Gewinne und Verluste in Zeile 8a mit einander verrechnet. Oder gibt es irgendwo noch einen seperaten Eintrag für die Höhe der Verluste im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStg 2018
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AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds
Zu 1. Der Wert in Zeile 7 ist entsprechend zu korrigieren, wie vor der InvStG-Reform.
Zu 2. Wie wär es mit Zeile 8a?
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Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds
Wo trage ich die folgenden Einträge aus meiner Steuerbescheinigung ein?
- Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht vom Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen aus ausländischen Investmentfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InStg 2004 .....
- Höhe der Gewinne im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStg 2018
- Höhe der Verluste im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStg 2018
Beispiel
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