Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds

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  • powerschwabe
    Neuer Benutzer
    • 06.06.2011
    • 8

    #1

    Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds

    Wo trage ich die folgenden Einträge aus meiner Steuerbescheinigung ein?

    - Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht vom Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen aus ausländischen Investmentfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InStg 2004 .....
    - Höhe der Gewinne im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStg 2018
    - Höhe der Verluste im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStg 2018

    Beispiel
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds

    Zu 1. Der Wert in Zeile 7 ist entsprechend zu korrigieren, wie vor der InvStG-Reform.

    Zu 2. Wie wär es mit Zeile 8a?

    Kommentar

    • powerschwabe
      Neuer Benutzer
      • 06.06.2011
      • 8

      #3
      AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds

      Danke

      Werden die Gewinne und Verluste in Zeile 8a mit einander verrechnet. Oder gibt es irgendwo noch einen seperaten Eintrag für die Höhe der Verluste im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStg 2018

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds

        Hast du denn eine Zeile gefunden, wo man Verluste von Altpapieren eintragen kann? Irgendwie frage ich mich, ob du dir die Anlage Kap überhaupt angeschaut hast.

        Gewinne und Verluste muss man selber verrechnen.

        Kommentar

        • powerschwabe
          Neuer Benutzer
          • 06.06.2011
          • 8

          #5
          AW: Eintrag Steuerbescheinigung für Ausländische Investmentfonds

          Sorry, für meine Blöde Frage.

          Dann sind hier bei 100€ Gewinn einzutragen. Da die 200€ nicht mit Verrechnet werden können.

          Die ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 1.1.2009 erworbene und seit dem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 € überschreiten. Die einzutragenden Beträge können Sie dem nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung entnehmen. Es sind nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren. Der Freibetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt.
          Zuletzt geändert von powerschwabe; 03.10.2019, 18:34.

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