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Doppelbesteuerung - Spanien/Deutschland

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    Doppelbesteuerung - Spanien/Deutschland

    Hallo,
    Ich vermiete eine Wohnung in Spanien und zahle dort Steuern. Spanien hat kein Abkommen, also muss ich meine Mieteinnahmen in Deutschland angeben und dann werden die Steuern abgezogen, die ich bereits bezahlt habe, damit ich nicht doppelt Steuern bekomme. Wo füge ich in ELSTER die Steuern hinzu, die ich bereits in Spanien bezahlt habe?

    Vielen Dank,
    Dani

    #2
    Spanien hat kein Abkommen
    Wie kommst du darauf ? https://www.bundesfinanzministerium....ommen-DBA.html

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Anlage AUS ist Dein Freund in Verbindung mit dem von Charlie24 erwähnten DBA mit Spanien. In den meisten DBA ist bei Vermietungen das Freistellungsverfahren geregelt, mit Spanien aber das Anrechnungsverfahren, d.h. Deutschland und Spanien haben Beide das Besteuerungsrecht, der Ansässigkeitsstaat Deutschland (unterstelle mal, dass das so ist) rechnet aber die spanische darauf entfallene Steuer an.
      Zuletzt geändert von Picard777; 30.05.2021, 14:21.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Danke! Wissen Sie, in welche ELSTER-Zeile ich die in Spanien gezahlten Steuern addieren soll?

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          #5
          Bei den Formularen für 2020 -Du erwähntest das Jahr nicht- sinnvollerweise da, wo "anzurechnende ausländische Steuer " steht, also Zeile 12.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Danke Picard.
            Du hast recht. Es ist für 2020 Steuern.

            Wenn ich es in Zeile 12 eintrage, werden die Steuern von meinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Es betrachtet meine spanischen Steuern als Ausgaben für die Miete der Wohnung.

            Ich hatte gehofft, einen Ort zu finden, an dem ich die spanischen Steuern direkt von den endgültigen deutschen Steuern, die ich in Deutschland zahlen muss, abkoppeln kann.

            Es tut uns leid. Ich lerne noch Deutsch. Ich hoffe, ich konnte es erklären.

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              #7
              Hast du denn die Anlage V bereits ausgefüllt und die Vermietungseinkünfte nach deutschem Steuerrecht ermittelt ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Charlie.
                Danke für die Hilfe!

                Ja. Ich habe alle Anlage V ausgefüllt und die Mieteinnahmen nach deutschem Steuerrecht ermittelt.

                Jetzt muss ich den richtigen Ort finden, um die 1.210 Euro, die ich in Spanien an Einkommensteuern bezahlt habe, hinzuzufügen. Wenn ich die Nummer in Zeile 12 der Anlage AUS hinzufüge, ruhen die 1.210eur von meinen Mieteinnahmen. Dabei handelt es sich nicht um eine echte Steuerverrechnung, sondern um einen Steuerabzug.

                Ich gehe davon aus, dass es im ELSTER-Formular eine Stelle gibt, an der ich die 1.210 Euro hinzufügen kann, damit sie von den letzten 2.000 Euro abgezogen werden können, die ich an deutschen Steuern zahlen muss.

                Dani

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                  #9
                  Ich klinke mich einmal in diese etwas ältere Disskussion ein. Vielleicht hat ja jemand die Lösung dazu.

                  Die Zeile 12 in AUS benutze ich auch um die in Spanien gezahlte Steuer anzugeben. (zusätzlich die deutsche Ermittlung der Vermietungseinnahmen).

                  Das einzige was mir jetzt unklar ist. Trage ich dort alle für 2020 bezahlten Steuern ein? (In Spanien zahlt man 1/4jährig, heisst am 20.4/20.7/20.10/ und im Folgejahr am 20.01.)
                  Zählen die Zahlungen für das 4. Quartal 2020, die erst im Jan 2021 bezahlt werden dazu? Oder kann ich sie erst 2021 anrechnen? (Was meines Erachtens ein verzerrtes Bild darstellen würde).
                  Da hängts grade noch ;-)

                  Grüsse,
                  ron

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                    #10
                    Wenn Du auf das Fragezeichen dort klickst dann bekommst Du die entsprechende Eingabehilfe:

                    Die Steuern, die für Ihre ausländischen Einkünfte vom Herkunftsland unmittelbar erhoben und von Ihnen endgültig gezahlt worden sind, tragen Sie bitte in Zeile 12 ein ...

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Wenn Du auf das Fragezeichen dort klickst dann bekommst Du die entsprechende Eingabehilfe:
                      Danke. Endgültig gezahlt sind sie zum Zeitpunkt der Erstellung der deutschen Steuererklärung ;-)
                      Mir war unklar wie man das auslegt mit dem 4. Quartal2020, welches ja unmittelbar im Januar 21 erhoben und beglichen wird.

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                        #12
                        Hallo zusammen,

                        ich stehe vor der gleichen Aufgabe eine teilvermietete Ferienwohnung in Spanien bei der deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben.
                        So wie ich das verstanden habe, muss man Sie erst einmal in Anlage V eintragen. Wenn ich das dort tue, also Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen mit 2% Abschreibung, Werbungskosten, Zinsen (Darlehen läuft in D) etc. würde ich einen satten Betrag zurückbekommen. Ist das wirklich der Fall?
                        Bei Anlage AUS gibt man dann in Zeile 6 "V 23" ein?
                        Zeile 7 wäre dann ein negativer Betrag, da ich ja im letzten Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen hatte.

                        Danke für Infos.

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                          #13
                          Ja das ist völlig normal, dass die Steuerbelastung sinkt, wenn man aus der Vermietung einen Verlust erwirtschaftet hat.
                          Im Falle eines Verlustes kannst du dir die Anlage AUS schenken, da du in Spanien wohl kaum Steuern auf einen Verlust zahlen musstest. Somit gibt es auch keine Steuern aus Spanien welche du anrechnen lassen könntest.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            Doch, ich habe Steuern dort gezahlt, da die Wohnung dort nicht abgeschrieben wurde (man müsste das dann wohl bei einem Verkauf wieder ausgleichen) und die deutschen Zinsen sind wohl auch nicht angerechnet worden, sowie einige Rechnungen, da die spanische Steuer-Nr. (NIE) auf der Rechnung gefehlt hat.
                            Und nochmal die Frage, ob man bei der Einkommensteuererklärung wirklich etwas zurückbekommt, wenn man in Spanien ein Minus erwirtschaftet hat?
                            Zuletzt geändert von hg6806; 28.09.2022, 15:19.

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                              #15
                              Das ist möglich, da Du ja wie bei deutschen Grundstücken steuerpflichtige negative Einkünfte hast.

                              Die Aussage von Beamtenschweiß zur Anlage AUS ist aber trotzdem richtig, denn sie wird Dir nichts bringen: Du kannst die spanische Einkommensteuer nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen, als auch auf diese Einkünfte deutsche (!) Einkommensteuer entfällt. Da Du aber hier nach deutschem Recht Verluste hast, entfällt von Deiner deutschen Gesamteinkommensteuer von beispielsweise 50.000 € auf die "spanischen" Verluste eine deutsche Einkommensteuer von 0 € und nuller als Null geht nicht. Die Anlage AUS soll eine Doppelbesteuerung verhindern, nicht mehr und nicht weniger Hier hast Du aber nur eine Einmalbelastung (= in Spanien), also besteht für Deutschland keinen Grund das auch noch zu subventionieren.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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