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EÜR private Telefonnutzung

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    EÜR private Telefonnutzung

    Liebe Experten,

    da wurden mal wieder die Formulare geändert, seufz. Statt Vereinfachung immer mehr Komplikation.
    Die private Nutzung des Telefons gebe ich ja schon auf Seite 3 an. Die Summe meiner Betriebseinnahmen entspricht dann in Elster online derjenigen in meiner Worddatei. Jetzt arbeite ich mich durch die Betriebsausgaben und stoße anschließend auf tausend mir bisher unbekannte Posten, die aber zum Glück alle für mich irrelevant zu sein scheinen (Freiberufler als Solounternehmer im häuslichen Arbeitszimmer ohne zusätzliche Komplikationen). Aber da kommt jetzt auf Seite 7 noch einmal ein Punkt private Nutzungsentnahmen. Muss ich jetzt das Telefon hier nochmal nennen und wird das dann doppelt als Einnahme gezählt oder hätte ich es dieses Jahr auf Seite 3 nicht mehr angeben sollen (fällt die Telefonnutzung vielleicht nicht unter die "private Nutzung von Maschinen")?

    #2
    Die Angaben zu Einlage und Entnahmen haben keinen Einfluss auf den Gewinn. Die gesonderte Aufzeichnungspflicht soll für den Fall der Geltendmachung

    von sonstigen Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € sicherstellen, dass sog. Überentnahmen erkannt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah, vielen Dank, Charlie.

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