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Steuererklärung 2020, zwei LStB. gleichen Arbeitgeber, einmal Stkl. 1, einmal Stkl. 6

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    Steuererklärung 2020, zwei LStB. gleichen Arbeitgeber, einmal Stkl. 1, einmal Stkl. 6

    Hallo liebes Forum,

    meine Frage handelt sich um zwei Lohnsteuerbescheinigungen, einmal Steuerklasse 1 und einmal Steuerklasse 6. Beide von dem gleichen Arbeitgeber.

    Ich war bis zum 31.08.2020 bei dem Arbeitgeber tätig und habe eine LStB für den Zeitraum 01.01 - 31.08 auf Steuerklasse 1 bekommen. Ich hatte keinen weiteren Job in 2020.

    Ich habe dann in November ein zusätzliches Entgelt von diesem Arbeitgeber (Urlaubstagen sowie das 13te Gehalt) auf einem 2ten LStB für den Zeitraum 01.09 - 31.10 bekommen, diesmal auf Steuerklasse 6. Wegen der Stkl. 6, wurde mehr Lohnsteuer berechnet.

    So, nur ein Arbeitgeber im 2020 mit zwei Lohnsteuerbescheinigungen auf unterschiedliche Steuerklassen.

    Muss ich bei der Steuererklärung 2020 in Mein ELSTER irgendwas besonderes berücksichtigen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Christian

    #2
    Hallo,

    nein, du gibst die Daten der 2 Bescheinigungen ein.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

      Vielleicht können Sie mir auch bei einem 2ten Thema helfen.

      Auf dem 1ten LStB. steht's bei Zeile 28 eine Summe. Die Zeile ist für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflicht-versicherung oder Mindestvorsorgepauschale.

      Die Summe habe ich leider in der Steuererklärung im Mein ELSTER nicht finden können.

      Andere Summe wie der Arbeitgeberzuschüss (Zeile 24b und 24c aus der LStB.) gibt's.
      Alle andere Summen aus der LStB. sind da. Aber die aus Zeile 28 finde ich nirgendwo.

      Auch in der Anlage Vorsorgeaufwand sind die Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung richtig aber die weichen von Zeile 28 ab.

      Macht das ein Unterschied?
      Ist die Zeile 28 überhaupt in der Steuererklärung einzutragen?

      MfG,

      Christian

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        #4
        Ist die Zeile 28 überhaupt in der Steuererklärung einzutragen?
        Nein, das ist sie nicht ! Der Eintrag sagt dir nur, in welcher Höhe die sog. Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wurde.

        In der Steuererklärung darfst du nur die von dir tatsächlich bezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          danke für die Antwort.

          Es hat mir ein bisschen verwirrt. Ich dachte es handelt sich um die Mindestvorsorgepauschale.

          Jetzt bin ich aber noch verwirrt

          Die tatsächlich bezahlten Beiträge darf ich aber nicht geltend machen, oder?

          Laut der Bescheinigung von Krankenversicherung:

          Die Beiträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr 3 a) EStG entsprechen dem Leistungsniveau einer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
          Nicht die tatsächlich gezahlten Beiträge sondern die gezählte Beiträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr 3 a) EStG.

          Die Summen wurden auch in der Steuererklärung aus der Bescheinigungen so übernommen.

          MfG,

          Christian

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            #6
            Die Summen wurden auch in der Steuererklärung aus der Bescheinigungen so übernommen.
            Was auch richtig ist. Da war meine Formulierung im Beitrag #4 etwas unscharf. Die nicht im Bescheinigungsabruf übermittelten Beitragsanteile

            für Wahlleistungen darfst du zusätzlich in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen, sie wirken sich aber häufig steuerlich nicht

            mehr aus, weil die Beiträge zur Basisabsicherung die Höchstbeträge bereits ausschöpfen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              ok, alles klar.

              Steuererklärung macht richtig Spaß

              Charlie24 vielen Dank für die Aufklärung sowie den Tipp. Ich habe jetzt die Differenz zwischen tatsächlich bezahlten Beiträge und gezählte Beiträge EStG in Zeile 27 eingetragen, eine Summe von 639 €. Das hat eigentlich laut ELSTER die Erstattung um 266 € erhöht.

              Ich werde es ein bisschen mehr nach Richtigkeit recherchieren aber hoffentlich kann ich es so lassen.

              MfG,

              Christian

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                #8
                Ich habe jetzt die Differenz zwischen tatsächlich bezahlten Beiträge und gezählte Beiträge EStG in Zeile 27 eingetragen, eine Summe von 639 €.
                Der Beitragsanteil für Wahlleistungen sollte in der schriftlichen Mitteilung der Krankenversicherung über die elektronisch an die Finanzverwaltung

                übermittelten Daten betragsmäßig extra ausgewiesen sein, zumindest meine Krankenversicherung macht das so. Da steht dann auch dabei, dass diese

                Beiträge nicht elektronisch übermittelt wurden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hmm.

                  Auf meiner Bescheinigung ist der Beitragsanteil für Wahlleistungen nicht extra ausgewiesen aber steht's folgendes dazu:

                  Die Mehr bzw. Wahlleistungen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ergeben sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen gezahlten Beiträgen und den Beiträgen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 a) EStG.
                  Das wäre die Summe von 639 €.

                  Auch habe ich folgendes gefunden:

                  Beiträge fur eine Zusatzversicherung werden nicht an die Finanzbehörden übermittelt. Gleiches gilt für Beitragsanteile, die über die Basisabsicherung hinausgegen, wie z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus.
                  So, anscheinend könnte ich die Differenz zwischen den Beiträgen als Beitragsanteil für Wahlleistungen nehmen.

                  Ich schaue es noch ein bisschen nach aber werde es wahrscheinlich geltend machen.

                  MfG,

                  Christian
                  Zuletzt geändert von hubel333; 01.06.2021, 13:39.

                  Kommentar


                    #10
                    So, anscheinend könnte ich die Differenz zwischen den Beiträgen als Beitragsanteil für Wahlleistungen nehmen.
                    Sicher kannst du das ! Ich trage die Werte bei mir nur deshalb nicht mehr ein, weil sie sich bei mir steuerlich nicht auswirken.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Charlie24 mach ich so. Danke für den super Tipp!

                      Und vielen Dank an allen für die schnelle sowie ausführliche Hilfe!

                      MfG,

                      Christian

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