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Anlage G - Gewinnermittlung

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    Anlage G - Gewinnermittlung

    In der Anlage G - Gewinnermittlung ist laut ELSTER der Gewinn aus Gewerbe einzutragen "ohne die Beträge in Zeilen 31, ... 45 etc." Auf welche Anlage beziehen sich diese Zeilen? Bei der EÜR sind in diesen Zeilen die Beträge für AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter und Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter einzugeben.

    Wenn ich diese beiden Beträge aus meinen Betriebsausgaben herausrechne, dann stimmt der Betrag "zu versteuernder Gewinn" in Anlage EÜR und Anlage G nicht mehr überein. Und mein Gewinn erhöht sich natürlich und somit auch meine Steuerlast.

    Welchen Betrag muss ich also in der Anlage G eintragen, den vollen Betrag aus der EÜR oder den erhöhten Gewinn, bei dem die Beträge aus AfA und Restbuchwert abgezogen sind?

    Für Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Schöne Grüße
    Claude

    #2
    Hallo,

    die Zeilen beziehen sich auf die Anlage G
    Gruß FIGUL

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