Moin,
ich habe lediglich Kapitalerträge und will nur die Kapitalerträge angeben, die noch nicht dem Steuerabzug unterlegen haben. Alle anderen wurden ja bereits von den inländischen Brokern abgeführt. Bei den Anträge in den Zeilen 5 (Günstigerprüfung) und 5 (Kennzahlen 201 und 202) habe ich keinen Haken gesetzt.
Bei der Überprüfung bekomme ich allerdings folgenden Fehler:
"Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur
Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber
keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person /
Ehemann / Person A). "
Muss ich nun inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug
unterlegen haben, ebenfalls ausfüllen? Und wenn ja, warum?
Meine inländischen Aktienbroker müssten entsprechende Kapitalerträge
ja bereits ans Finanzamt gemeldet haben.
Nach Recherche im Elster Forum habe ich dann bei Kennzahl 210 (inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben) mal
testweise 0 angegeben, bekomme aber nun folgenden Fehler:
"Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt,
die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf
der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an
(Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des
Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht)
(Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
Grüße
Nils
ich habe lediglich Kapitalerträge und will nur die Kapitalerträge angeben, die noch nicht dem Steuerabzug unterlegen haben. Alle anderen wurden ja bereits von den inländischen Brokern abgeführt. Bei den Anträge in den Zeilen 5 (Günstigerprüfung) und 5 (Kennzahlen 201 und 202) habe ich keinen Haken gesetzt.
Bei der Überprüfung bekomme ich allerdings folgenden Fehler:
"Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur
Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber
keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person /
Ehemann / Person A). "
Muss ich nun inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug
unterlegen haben, ebenfalls ausfüllen? Und wenn ja, warum?
Meine inländischen Aktienbroker müssten entsprechende Kapitalerträge
ja bereits ans Finanzamt gemeldet haben.
Nach Recherche im Elster Forum habe ich dann bei Kennzahl 210 (inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben) mal
testweise 0 angegeben, bekomme aber nun folgenden Fehler:
"Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt,
die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf
der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an
(Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des
Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht)
(Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
Grüße
Nils
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