Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP Fehler "... es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP Fehler "... es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt"

    Moin,

    ich habe lediglich Kapitalerträge und will nur die Kapitalerträge angeben, die noch nicht dem Steuerabzug unterlegen haben. Alle anderen wurden ja bereits von den inländischen Brokern abgeführt. Bei den Anträge in den Zeilen 5 (Günstigerprüfung) und 5 (Kennzahlen 201 und 202) habe ich keinen Haken gesetzt.
    Bei der Überprüfung bekomme ich allerdings folgenden Fehler:
    "Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur
    Kapitalertragsteuer laut Bescheinigung(en) eingegeben, es wurden aber
    keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person /
    Ehemann / Person A). "

    Muss ich nun inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug
    unterlegen haben, ebenfalls ausfüllen? Und wenn ja, warum?
    Meine inländischen Aktienbroker müssten entsprechende Kapitalerträge
    ja bereits ans Finanzamt gemeldet haben.

    Nach Recherche im Elster Forum habe ich dann bei Kennzahl 210 (inländische Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben) mal
    testweise 0 angegeben, bekomme aber nun folgenden Fehler:
    "Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt,
    die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf
    der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an
    (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des
    Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht)
    (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."

    Grüße
    Nils

    #2
    Wenn du keine inländischen Kapitalerträge erklären willst, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben, darfst du auch keine Steuerabzüge dazu erklären.

    Du musst aber dann den im Inland tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Günstigerprüfung ist Zeile 4. Zeile 5 ist Überprüfung (und Korrektur) des Steuereinbehalts unter Beibehaltung der Abgeltungssteuer.

      Bei Zeile 4 müssen natürlich ALLE Kapitalerträge erklärt werden.

      Bei Zeile 5 und dem Wunsch, einfach weitere Erträge zu erklären, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen, reicht es, in Zeile 7, 16, 37, 38 und ggfs. 39 Null einzutragen und in 17 den insgesamt ausgenutzten Freistellungsauftrag. Dann können die weiteren Erträge z.B. in 18ff erklärt werden.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du keine inländischen Kapitalerträge erklären willst, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben, darfst du auch keine Steuerabzüge dazu erklären.

        Du musst aber dann den im Inland tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen.
        Danke, Steuerabzüge habe ich tatsächlich geltend gemacht, allerdings lediglich in Zeile 41: "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern"
        Also ebenfalls nur ausländische Steuern. Von der Logik her leuchtet mir daher nicht ein, warum ich nun bei "inländischen Kapitalerträge, die bereits dem Steuerabzug unterlegen haben" was eintragen muss.

        Kommentar


          #5
          Ah Korrektur, ich hab bei den anderen Steuerabzügen doch was angegeben, wenn auch 0. Wenn ich das lösche, funzt es. Thx! :-)
          Die Fehlermeldung von Elster sollte aber auch entsprechend sein, da diese nichts von Steuerabzügen gemeldet hat.

          Kommentar


            #6
            Die Fehlermeldung war doch entsprechend: Du hattest doch etwas an Steuerabzügen eingetragen in Höhe von gerundet 0 €. Und 0 € ist nunmal nicht Nichts.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X