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Wie kann man im 2021 in Großbritannien erbrachte Leistungen in der UStVA deklarieren?

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    Wie kann man im 2021 in Großbritannien erbrachte Leistungen in der UStVA deklarieren?

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Frage schon mehrfach im Forum gestellt wurde, aber ich kann sie nicht finden.

    Ich habe die Rechnung ausgestellt und wurde vom Kunden im Vereinigten Königreich bezahlt. Da Großbritannien nicht mehr in der EU ist, habe ich die MwSt. auf 0 % gesetzt. Ich frage mich, ob ich diese Einkünfte im MwSt.-Bericht angeben sollte und wenn ja, in welcher Zeile in My Elster ich das tun sollte?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Jurijs

    #2
    Nicht steuerbare Umsätze gehören auf Seite 6 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

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      #3
      Kennziffer 45 "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)".

      Ob das in UK umsatzsteuerpflichtig ist, musst du bei Her Majesty erfragen

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        #4

        Ok, ich hab's, danke! Bezieht man sich auf die rechte Zahl (51) oder auf die linke (45)?
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          #5
          Bezieht man sich auf die rechte Zahl (51) oder auf die linke (45)?
          51 ist die Zeilennummer, 45 ist die Kennziffer ! mhanft hat die Kennziffer angegeben, was auch besser ist, als mit Zeilennummern zu arbeiten.

          Die Zeilennummern ändern sich nämlich fast jährlich, die Kennziffern normalerweise nicht !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ist das wirklich ein Screenshot von Mein Elster?

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              #7
              Ist das wirklich ein Screenshot von Mein Elster?
              Sieht optisch jedenfalls genauso aus, vom Erläuterungstext in Englisch mal abgesehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ist das wirklich ein Screenshot von Mein Elster?
                Ist es, ich benutze den In-Browser-Übersetzer

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