ESt 2020 Anlage R-AV/bAV

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  • gerhard&suna
    Neuer Benutzer
    • 04.06.2021
    • 4

    #1

    ESt 2020 Anlage R-AV/bAV

    Habe in der VBL-Leistungsmitteilung 2020 je 1 Angabe zum Eintrag in Zeile 4 bzw. 15 der Anlage R-AV/bAV und 2 Angaben zu Nachzahlungen, die jeweils in Zeile 26 einzutragen wären. Elster quittiert bereits ersten Eintrag mit Fehler. Was tun?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    Versuche mal die Bereiche für die Renteneinträge zu duplizieren und jede Nachzahlung jeweils einzeln zu erfassen.

    Duplizieren erfolgt über + Rente hinzufügen auf Seite 1 Leistungen

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet. Mit dem ELSTER Anwender Forum hat deine Frage ja nichts zu tun, ich verschiebe

    das Thema nach Mein ELSTER
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • gerhard&suna
      Neuer Benutzer
      • 04.06.2021
      • 4

      #3
      Komme leider nicht zurecht. Soll ich mal ein Bild meiner VBL-Leistungsmitteilung hochladen?

      Freundliche Grüße
      gerhard

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Soll ich mal ein Bild meiner VBL-Leistungsmitteilung hochladen?
        Das wäre nicht schlecht, dann kann ich das mal nachstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • gerhard&suna
          Neuer Benutzer
          • 04.06.2021
          • 4

          #5
          ... wie gewünscht
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 1 Bilder

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #6
            Man muss die beiden Renten mit den jeweils zugehörigen Nachzahlungen getrennt erfassen, dann gibt es keine Fehler.

            Der steuerpflichtige Teil der Nachzahlung wird nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert.

            Rentenerfassung.JPG
            Die Nachzahlungen sind in dem Screenshot nicht sichtbar !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • gerhard&suna
              Neuer Benutzer
              • 04.06.2021
              • 4

              #7
              Besten Dank, jetzt hat's geklappt, zumindest schaut die Anlage R-AV/bAV so wie Ihr Screenshot aus - und die beiden Nachzahlungen habe ich auch untergebracht! Der Rentenbeginn wird allerdings nur beim 2. Eintrag (Nr. 5 der L-Mitteilung) akzeptiert.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45931

                #8
                Der Rentenbeginn wird allerdings nur beim 2. Eintrag (Nr. 5 der L-Mitteilung) akzeptiert.
                Das ist korrekt ! Leistungen nach Nummer 1 sind ja zu 100% steuerpflichtig, da spielt der Rentenbeginn keine Rolle und kann auch nicht erfasst werden.

                Leistungen nach Nummer 5 werden dagegen nur mit dem Ertragsanteil versteuert, da muss der Rentenbeginn angegeben werden, damit die Anwendung

                den Ertragsanteil richtig berechnet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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