Habe in der VBL-Leistungsmitteilung 2020 je 1 Angabe zum Eintrag in Zeile 4 bzw. 15 der Anlage R-AV/bAV und 2 Angaben zu Nachzahlungen, die jeweils in Zeile 26 einzutragen wären. Elster quittiert bereits ersten Eintrag mit Fehler. Was tun?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
ESt 2020 Anlage R-AV/bAV
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Versuche mal die Bereiche für die Renteneinträge zu duplizieren und jede Nachzahlung jeweils einzeln zu erfassen.
Duplizieren erfolgt über + Rente hinzufügen auf Seite 1 Leistungen
Hier bist du im falschen Unterforum gelandet. Mit dem ELSTER Anwender Forum hat deine Frage ja nichts zu tun, ich verschiebe
das Thema nach Mein ELSTERFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Soll ich mal ein Bild meiner VBL-Leistungsmitteilung hochladen?
Freundliche Grüße
Charlie24
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Man muss die beiden Renten mit den jeweils zugehörigen Nachzahlungen getrennt erfassen, dann gibt es keine Fehler.
Der steuerpflichtige Teil der Nachzahlung wird nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert.
Rentenerfassung.JPG
Die Nachzahlungen sind in dem Screenshot nicht sichtbar !Freundliche Grüße
Charlie24
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Der Rentenbeginn wird allerdings nur beim 2. Eintrag (Nr. 5 der L-Mitteilung) akzeptiert.
Leistungen nach Nummer 5 werden dagegen nur mit dem Ertragsanteil versteuert, da muss der Rentenbeginn angegeben werden, damit die Anwendung
den Ertragsanteil richtig berechnet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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