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Vordruck AV - Trotz Zusammenveranlagung wird nur ein Riestervertrag berücksichtigt

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    Vordruck AV - Trotz Zusammenveranlagung wird nur ein Riestervertrag berücksichtigt

    Hallo, guten Tag,

    ich mache gerade zum ersten Mal in Elster online die Steuererklärung. Ich gebe wie immer für meine Frau und mich die Zusammenveranlagung und in Vordruck AV für jeden von uns eine unmittelbare Begünstigung und die Kinderzulage für unser Kind an. Die Riesterbeiträge habe ich für die korrekte Berechung noch in den Vorduck "Zusatzangaben für die Steuerberechnung" eingetragen. In der Berechnung werden auch die korrekten Altersvorsorgebeiträge angegeben, aber nur von einem Elternteil + Kind die Riesterzulagen und auch nur von einem Elternteil der anrechenbare Höchstbetrag von 2.100 € für den Abzug.

    Hat jemand eine Idee, wo da noch ein Eintrag fehlen könnte, so dass beide Elternteile berücksichtigt werden?

    Bzw. falls nicht, weiß jemand, ob die Finanzverwaltung dies dann noch korrigiert. Dort sollten ja die Informationen zu beiden Riesterverträgen vorliegen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    #2
    Hallo,

    Vielleicht gibt es nur bei einer Person den Sonderausgabenabzug
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank, aber daran sollte es nicht liegen. Den gibt es laut Elsterhilfe für beide Elternteile.

      Viele Grüße

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        #4
        Du schreibst, dass jeder Ehegatte unmittelbar begünstigt ist und du das auch so angegeben hast. Die geleisteten Beiträge hast du für euch beide

        in den Zeilen 7 und 8 der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst ? Bei wem hast du das/die Kind/er eingetragen und in welcher Zeile ?

        Wie hoch sind die Kinderzulagen insgesamt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank, das wars!

          Ich bin zu schnell durch das Formular gegangen und habe nur in Zeile 7 die Beiträge erfasst. Jetzt wird Riester korrekt berechnet.

          Bei der Gelegenheit noch eine Frage. Wir haben jeder eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Vertragsbeginn vor 2005. Die Beiträge habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand unter "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" eingetragen. Sind diese Beiträge nach wie vor steuerlich absetzbar? Ich vermute ja, finde den Abzug aber nicht in der Steuerberechnung. Wo sollte der dort auftauchen?

          Vielen Dank nochmal und freundliche Grüße

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            #6
            Hallo,

            wenn die Basisbeiträge zur KV+PV bei led 1900.- verh. 3800.- überschreiten, werden keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
            Nicht einmal Arbeitslosenversicherung
            Gruß FIGUL

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              #7
              Ah, okay vielen Dank. Toll wie schnell man hier Antworten bekommt. Damit habe ich an einem Samstag Nachmittag nicht gerechnet.

              Vielen Dank nochmal an Sie beide und freundliche Grüße

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