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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Kinderbetreuungskosten (nur Kita Kosten) wird von mein Arbeitgeber in hochstens von 100€ erstattet. Also, im Jahr 2020 kriege ich erstattung von tatsächliche kosten in Jahr 2019. Mein Kind hat ab Sept 2020 die Schule besucht und daher im Jahr 2020 Tatsächlische kosten ist 741€ (Jan-Aug). Laut mein Lohnsteuerbescheinigung, habe ich 1200 erstett bekommen (die von 2019).

    Wenn ich diese Info in Mein Elster eintippe - Kosten = 741€ Arbeitgeber erstattung = 1200€ kriege ich Warnung bei Steuerberechnung :

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.

    Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
    Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.

    Hat jemand das Problem bekommen? Wenn ja, gibt es möglichkeite zu beheben?

    #2
    Wenn ja, gibt es möglichkeite zu beheben?
    Ich glaube nicht, dass das Problem behebbar ist. Für die Berechnung eines Erstattungsüberhangs bei Kinderbetreuungskosten ist

    das Steuerberechnungsmodul nicht ausgelegt Wie da verrechnet wird, muss das Finanzamt entscheiden. Wenn dein AG den Zuschuss

    generell erst im Folgejahr gewährt, wird sich das Problem 2021 ja wohl wiederholen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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