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Anlage R 2020

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    Anlage R 2020

    Hallo,
    ich bin gerade bei der Steuererklärung 2020.
    Gebe ich in der Anlage R in Zeile 4 den gesamten Betrag der erhaltenen Rente für das Jahr 2020 ein? Die Rente begann am 01.09.2020 und es gab pro Monat 1084,98 €
    In den anderen Zeilen muss ich dann ja nichts eintragen. Die gesamte Rente sind ca 4300 Euro und macht bei der Nachzahlung der EKST 1000,00 € mehr aus.
    Das finde ich ganz schön viel.
    Viele Grüße
    Claudia

    #2
    Hallo,

    du musst Beginn der Rente eintragen
    In die Anlage Vorsorgeaufwendungen kommen noch die Beiträge zu KV+PV
    Nachzahlung ist sicher bei normaler Erklärung.
    Der zuversteuernde Anteil wird noch besteuert
    Gruß FIGUL

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      #3
      Du musst den Rentenbetrag, also die Bruttorente vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angeben.

      Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

      Dass Renten zu Nachzahlungen führen ist ganz normal, bei der Auszahlung wird ja bekanntlich keine Steuer einbehalten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        ok Danke, Die KV und PV habe ich in Zeile 16 und 18 eingetragen. Plus die gesamte erhaltene Rentensumme, also 4300,00 € in Zeile 4

        Kommentar


          #5
          Die Einkommensteuererklärung 2020 ist eine Jahressteuererklärung für das Jahr 2020, 12 einzelne Monatssteuererklärungen für die einzelnen Monate des Jahres 2020 gibt es nicht.

          1.000 € klingt jetzt nicht so abwegig, insbesondere da Du ja in 2020 wohl 8 Monate gearbeitet hast und damit einen entsprechenden Steuersatz erreicht hast und für die Rente ja keine "Lohnsteuer" einbehalten wurde. Bei Rentenbeginn in 2020 sind 80 % steuerpflichtig, das sind von 4.300 € 3.440 €. Bei 1.000 € Mehrsteuer sind das ca. 29 % Grenzsteuersatz, kann passen.

          Hast Du auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rente in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst ?

          Gehe mal davon aus, dass das Finanzamt für 2021 ff. nun auch Vorauszahlungen festsetzen muss. Das musst Du dann mal überprüfen, da Du ja in 2021 12 Monate Rente haben wirst, andererseits aber auch Dein Arbeitslohn wegfällt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Generell empfehle ich Rentenbeziehern, den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER zu nutzen. Wer ganz sicher gehen will,

            beantragt bei der Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente). Der Antrag

            muss nur einmal gestellt werden, dann bekommt man die Unterlagen jährlich zusätzlich schriftlich. Dem Finanzamt müssen die aber

            nicht vorgelegt werden. Bei der Antragstellung bitte keinen Endtermin angeben ! Der Antrag ist hier zu finden: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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