Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird nach Abruf nicht im Formular eingepflegt. Die Anlage R bleibt leer. Die Rentenbezugsmitteilung aus dem Bescheinigungsabruf sagt aus: Leistung aus einer inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Rentenbetrag: 20.275,08, Beginn der Rente 01.07.2019, Ende der Rente 31.07.2023 (also das Ende des Monats in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird). KV und PV Beiträge vorhanden und in die Anlage Vorsorgeaufwendungen übernommen. Eine zusätzliche Rente aus einer Pensionskasse wird in die Anlage R-AV übernommen.
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Keine Ankündigung bisher.
Rente wegen voller Erwerbsminderung nach Abruf nicht im Formular
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Wenn der Rentenbetrag 2020 nicht in die Anlage R übernommen wird, musst du ihn von Hand eintragen. Bei einem Rentenbeginn 2019 gibt es noch
keinen Rentenanpassungsbetrag, du trägst also nur die 20.275 € in Zeile 4 der Anlage R ein und gibst den Rentenbeginn in Zeile 6 an. Dieser Fehler im
Bescheinigungsabruf war mir bisher noch nicht bekannt, mich wundert etwas, dass die Beiträge zur KV und PV übernommen werden, die Rente jedoch nicht.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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