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... werden die bei Unterhalt oder bei Anlage Vorsorgeaufwand
Wenn ein Elternteil Versicherungsnehmer ist, gehören die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.
Wenn der Student selbst Versicherungsnehmer ist, sind die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur Pflegeversicherung in der
Anlage Unterhalt zu erfassen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Falls nicht die unterstützte Person, sondern Sie selber Versicherungsnehmer sind, können Sie die gezahlten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Bedürftigen im Rahmen Ihrer eigenen Sonderausgaben absetzen.
Ansonsten Anlage Unterhalt
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