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    Steuerberechnung

    In den Feldern für UNFALLVERSICHERUNG und HAFTPFLICHTVERSICHERUNG befinden sich Zahleneinträge. Bei der Steuerberechnung jedoch werden sie nicht einbezogen

    #2
    Das kann schon sein. Höchstbetrag übriger Vorsorgeaufwand überschritten.

    Kommentar


      #3
      Wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über den Höchstbeträgen liegen, kannst du dir die Erfassung von

      Beiträgen von Haftpflicht- und Unfallversicherungen schenken. Die Höchstbeträge sind bei AN 1.900,00 € bzw. 3.800,00 bei Zusammenveranlagung,

      bei Selbstständigen, die für ihre Krankenversicherung allein aufkommen müssen, sind es jeweils 900,00 € mehr.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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