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Bescheiddaten bin irritiert!

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    Bescheiddaten bin irritiert!

    Hallo!
    ich verstehe das nicht!
    Im Bescheid stehen bei mir insgesamt zu zahlen 62 euro, .....aber 525 Euro festgesetzter Verspätungszuschlag!
    Wieso wird nicht bei insgesamt zusammenaddiert?

    Was muss ich nun bezahlen?
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    #2
    Zum Verspätungszuschlag gibt's halt keinen Soli.

    Zitat von solobari Beitrag anzeigen
    Was muss ich nun bezahlen?
    Aufgrund der Bescheiddaten musst Du gar nichts zahlen. Aus dem Bescheid wirst Du später sehen, dass an Steuer 62 Euro zu zahlen ist, und an Verspätungszuschlag 525.

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      #3
      Zahlen wirst du alles müssen, wobei der Verspätungszuschlag nach der festgesetzten Steuer und der Zahl der Monate bemessen wird und entsprechend

      hoch ausgefallen ist. Das ist aber kein Problem der elektronischen Steuererklärung, da musst du eher die Erläuterungen und die Rechtsbehelfsbelehrung

      genau lesen. Einzelheiten kannst du hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ich hatte steuerklasse drei aber in diesem jahr 2018 noch Elterngeld bekommen...und wurde somit abgabepflichtig......das habe ich leider erst jetzt herausgefunden !...mannnnnnn zum kotzen!

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          #5
          Ich gehe mal davon aus, dass das Elterngeld mehr als 410 € betrug. Dann war es halt eine Pflichterklärung. Siehe es positiv: Du bist einer der early adopter nach der Gesetzesänderung, gibst es in dieser Form erst ab 2018 ... ;-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von solobari Beitrag anzeigen
            wurde somit abgabepflichtig......das habe ich leider erst jetzt herausgefunden !
            Was die Verspätungszuschläge betrifft, wurden die Zügel vor einigen Jahren stark angezogen. Ich weiß zwar nicht wie die Finanzämter damit konkret umgehen, aber ganz off-topic würde ich Dir trotzdem empfehlen, einen Antrag auf Aufhebung zu stellen und bestmöglich zu begründen.

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              #7
              Früher war der Verspätungszuschlag eine Ermessensentscheidung ob und wenn ja in welcher Höhe dieser festgesetzt wird. Da konnte man im Einspruchsverfahren auch schon mal verhandeln um einen geringeren Verspätungszuschlag zu erwirken.

              Seid der Neuregelung von § 152 Abgabenordnung (AO) muss ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, wobei die Höhe fest vorgegeben wird (wie bei den Säumniszuschlägen auch).
              Da hat das FA keinen Ermessensspielraum mehr, so dass Einsprüche gegen den Verspätungszuschlag meiner Erfahrung nach in der Regel abschlägig entschieden werden.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Jep, die Formulierung von Beamtenschweiß müsste sogar lauten "abschlägig entschieden werden müssen". Einen Grund für eine rückwirkende Fristverlängerung sehe ich hier nicht, denn der TE war ja durchaus in der Lage zur früheren Erklärungsabgabe, er hat es "nur" nicht gemacht. Auch § 152 Abs. 5 Satz 3 AO dürfte nicht passen.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Ok, da muss ich mich erst noch dran gewöhnen ;D

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