Hallo zusammen,
mich würde mal folgende Thematik interessieren. Es ist ja bekannt, dass die Gewinnermittlung in der EÜR über die Summe der Betriebseinnahmen (Zeile 89) abzüglich der Summe der Betriebsausgaben (Zeile 90) ermittelt wird.
Wie ist in diesem Kontext Zeile 109 zu verstehen, wenn es dort heißt "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust".
Was ist in diesem Kontext nun Berechnungsgrundlage für die Steuerlast?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sidar
mich würde mal folgende Thematik interessieren. Es ist ja bekannt, dass die Gewinnermittlung in der EÜR über die Summe der Betriebseinnahmen (Zeile 89) abzüglich der Summe der Betriebsausgaben (Zeile 90) ermittelt wird.
Wie ist in diesem Kontext Zeile 109 zu verstehen, wenn es dort heißt "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust".
Was ist in diesem Kontext nun Berechnungsgrundlage für die Steuerlast?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sidar
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