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Berechnungsgrundlage der kommenden Steuerlast (EÜR)

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    Berechnungsgrundlage der kommenden Steuerlast (EÜR)

    Hallo zusammen,

    mich würde mal folgende Thematik interessieren. Es ist ja bekannt, dass die Gewinnermittlung in der EÜR über die Summe der Betriebseinnahmen (Zeile 89) abzüglich der Summe der Betriebsausgaben (Zeile 90) ermittelt wird.

    Wie ist in diesem Kontext Zeile 109 zu verstehen, wenn es dort heißt "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust".

    Was ist in diesem Kontext nun Berechnungsgrundlage für die Steuerlast?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Sidar


    #2
    Zitat von Sidboy Beitrag anzeigen
    Es ist ja bekannt, dass die Gewinnermittlung in der EÜR über die Summe der Betriebseinnahmen (Zeile 89) abzüglich der Summe der Betriebsausgaben (Zeile 90) ermittelt wird.
    Das ist, wie Hugo Egon Balder sagen würde, insoweit falsch. Die Zeile 89 enthält den Übertrag aus Zeile 22. Die Zeile 90 enthält den Übertrag aus Zeile 88. Nach der Zeile 90 kommen dann noch diverse weitere Zeilen, angefangen von Zeile 91 bis Zeile 108 mit wechselnder Eigenschaft, mal zuzüglich bestimmter Beträge, mal abzüglich bestimmter Beträge. All diese Beträge aus den Zeilen 89 bis 108 ergeben in Zeile 109 den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust, der dann die Grundlage für die Besteuerung darstellt.

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