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Wo trage ich den Veräußerungsverlust durch Verkauf von GmbH-Anteilen bei Elster ein?

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    Wo trage ich den Veräußerungsverlust durch Verkauf von GmbH-Anteilen bei Elster ein?

    Hallo zusammen,

    ich bin leider ratlos, wo genau ich bei Elster einen Veräußerungsverlust eintragen kann.

    Kurz zum Sachverhalt:
    Ich habe vor ein paar Jahren Geschäftsanteile geerbt. Die Anteile betragen 1,03 % der Gesellschaft. Liegen damit knapp über der kritischen 1-%-Marke.
    Da ich die Anteile geerbt habe, habe ich sie unentgeldlich erworben. Laut §17 EStG kann ich daher den Veräußerungsverlust geltend machen.
    Die Anteile wurden ursprünglich vor ca. 15 Jahren für rund 15T€ erworben. Ich musste sie nun für rund 5T€ verkaufen. Der Verlust beträgt daher rund 10T€.

    Ich habe nun diesen Verkauf bei Elster in der Anlage SO eingetragen. In der Zelle direkt stehen dann auch die -10T€.
    In der Berechnung/Zusammenfassung der Steuerschuld wird der Betrag von -10T jedoch nicht angerechnet.
    In der Übersicht erscheint hier nur 0€.

    Gibt es eine andere Anlage, in die ich diesen Verkauf eintragen muss?
    Oder muss man das einfach so lassen und hoffen, dass das Finanzamt das bemerkt?!

    Über Tipps und Hilfestellungen würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank!

    Ruth

    #2

    Habe mich in der Kategorie des Forums vertan und möchte keinen doppelten Traffic. Sorry! Dieser Beitrag kann gerne gelöscht werden!
    Zuletzt geändert von Bielefelderin; 08.06.2021, 15:36. Grund: Falsche Kategorie

    Kommentar


      #3
      Was verstehst Du unter
      Zitat von Bielefelderin Beitrag anzeigen
      Berechnung/Zusammenfassung der Steuerschuld
      und unter Übersicht?

      Das müsste doch bei den Einkünften auftauchen. Glaub ich einfach mal, ohne's zu wissen.

      Kommentar


        #4
        Hab's zusammengefasst

        Kommentar


          #5
          Bildschirmfoto 2021-06-08 um 15.38.45.pnghttps://forum.elster.de/anwenderforum/core/image/gif;base64,R0lGODlhAQABAPABAP///wAAACH5BAEKAAAALAAAAAABAAEAAAICRAEAOw==

          Wo muss ich denn etwas eintragen, damit die Verluste als ausgleichsfähig gewertet werden?

          Kommentar


            #6
            Wie kommst du auf die Anlage SO ? Deine Beteiligung liegt doch nach deinen Angaben über 1%.

            Wie wäre es mit der Anlage G ab Zeile 42 ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Anlage G hatte ich nicht auf dem Schirm, da ich glaubte, dass der Faktor "private Veräußerung" mehr wiegt. Anlage G ab 42 scheint jedoch wirklich zu passen. Vielen Dank für den Tipp!

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                #8
                Beachte bitte, dass dort nicht der Verlust, sondern der "zu berücksichtigende Teil des Veräußerungsverlusts" abgefragt wird. Das sind 60 % Deines Verlusts, § 3 Nr. 40c EStG. Die restlichen 40 % sind verloren genauso wie es 40 % eines Gewinns gewesen wären.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Nachtrag: Im Formular für 2020 geht das jetzt ab Zeile 44
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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