Hallo. Ich bin über meinen Ehemann privat versichert. Ist es richtig, dass mich betreffenden Beträge bei Vorsorgeaufwand in 6. als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben werden müssen? Oder kann man meine Beiträge unter Punkt 3. Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung angeben?
Vielen Dank.
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