Erträgnisaufstellung Ausland keine Kirchensteuer

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Erträgnisaufstellung Ausland keine Kirchensteuer

    Hallo,
    ich müßte die Erträgnisaufstellung beim Finanzamt einreichen. Meine Frage: Geht das auch elektronisch über mein Elster als Anhang oder sonst wie?? Oder muß ich dafür extra zum Finanzamt und das Formular dort im Briefkasten werfen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Du kannst das Formular Belegnachreichung verwenden: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • funny
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 226

      #3
      Super, vielen Dank Kann ich die Vermögenssumme schwärzen?
      Zuletzt geändert von funny; 09.06.2021, 10:56.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Kann ich die Vermögenssumme schwärzen?
        Das weiß ich nicht. Für das Finanzamt gilt das Steuergeheimnis
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • funny
          Erfahrener Benutzer
          • 11.04.2010
          • 226

          #5
          Ich mache das einfach, denn normalerweise werden auch sonst nur, die Zinsen, Soli usw. angezeigt

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Willst Du die Erträgnisaufstellung einreichen, obwohl das normal gar nicht erforderlich ist, oder will es der Taxator wirklich ausdrücklich ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            • funny
              Erfahrener Benutzer
              • 11.04.2010
              • 226

              #7
              Der Taxator will es so, Ausländische Erträgnisse

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Der Taxator will es so, Ausländische Erträgnisse
                Nicht nur der Taxator ! In der Hilfe zu Zeile 19 der Anlage KAP steht u. a.:

                Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 19 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • funny
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.04.2010
                  • 226

                  #9
                  Mal ehrlich, ich wußte nicht was ein Taxator bei " mein Elster "zu bedeuten hatte. Ich wußte nur, das man den Beleg mit einreichen mußte, nur wie....
                  aber das hat mir Charlie24 ja jetzt gesagt

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45930

                    #10
                    Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was Picard777 mit Taxator gemeint hat, ich habe das aber auch nicht recherchiert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Picard777
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.05.2006
                      • 7872

                      #11
                      War nur Blödelei aus einer Laune heraus. Ich meinte damit den Steuerbeamten Deines Vertrauens, der Dir den Bescheid mit der dicken Nachzahlung ins Osternest produziert. :-)

                      Auf das Rechercheergebnis von Charlie24 wäre ich mal gespannt gewesen ... *lol*
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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