Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung bei ausländischen Einkünften

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung bei ausländischen Einkünften


    Ich habe Einkünfte bei Anlage N und Anlage AUS Zeile 36 sowie Anlage R-AUS (Rente Lux steuerfrei nach DBA Zeile 5) eingetragen.Trotzdem wird bei der Steuerberechnung die Rente, abgestellt auf den Rentenbeginn in 2019, zum Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet. Die Rente aus Lux ist doch steuerfrei und diese Angaben sollten doch nur für die Ermittlung des Steuersatzes - Progressionsvorbehalt herangezogen werden. Da wird dann eine 5-stellige Nachzahlung berechnet. Mache ich etwas falsch oder ist die Steuerberechnung fehlerhaft?



    #2
    In der Anlage R-AUS sind nur in Deutschlandsteuerpflichtige Renten einzutragen. In der Anleitung zur Anlage R-AUS heißt es daher unter "Allgemeines" ziemlich am Ende:

    "Liegt das Besteuerungsrecht für aus dem Ausland bezogene Renten ausschließlich im ausländischen (Quellen-) Staat sind lediglich Angaben in den Zeilen 36 bis 40 der Anlage AUS erforderlich."

    Im Ergebnis hast Du die steuerpflichtig in Anlage R-AUS erklärt, obwohl sie in die Anlage AUS gehört.

    Abgesehen davon kläre das bitte mit Deinem steuerlichen Berater, ob die Rente in Deutschland wirklich steuerfrei ist. Ich bin mir da anhand des DBA gar nicht so sicher.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von spomo331 Beitrag anzeigen
      Ich habe Einkünfte bei Anlage N
      Wieso hast Du noch Einkünfte mit Anlage N? Arbeitest Du noch steuerpflichtig? Denn die Rente hat ja Deiner Angabe nach schon 2019 angefangen.
      Zitat von spomo331 Beitrag anzeigen
      Die Rente aus Lux ist doch steuerfrei
      Wer sagt das? Entweder hast Du für die Rente aus LUX einen Freistellungsauftrag in LUX, dann ist sie dort (in LUX) steuerfrei, wird hingegen in DE versteuert. Oder Du hast keinen Freistellungsauftrag, dann wird sie in LUX versteuert, jedoch nicht in DE. Irgendwo wird sie jedenfalls versteuert. Steuerfrei wäre schön, aber in der Wirklichkeit ist das nicht so. Einer der beiden Staaten schlägt schon zu.

      Kommentar

      Lädt...
      X