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Teilweise Eigennutzung fewo

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    Teilweise Eigennutzung fewo

    Wir nutzen eine Fewo zu 5,75% selbst, gemäß Zweitwohnsitzsteuerbescheid. Wo gebe ich das bei der anlage V an. Die Prozente muss ich ja nicht bei jeder Ausgabe ansetzen.
    Danke für die Hilfe.

    #2
    Das hängt ja von der von Dir verwendeten Software ab. Du hast hier unter Allgemein und Projekt gepostet.

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      #3
      Wo gebe ich das bei der anlage V an. Die Prozente muss ich ja nicht bei jeder Ausgabe ansetzen.
      Bei der Webanwendung Mein ELSTER würde sich das nicht vermeiden lassen, es sei denn, es ginge um Werbungskosten, die

      allein die Feriengäste betreffen und deshalb direkt zugeordnet werden können. Nur als Hinweis: Ich glaube nicht, dass das

      Finanzamt den Anteil der Eigennutzung gemäß Zweitwohnsitzsteuerbescheid anerkennen muss.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Charlie, die festgesetzte Anzahl der Eigennutzungstage wird anerkannt, die steht im Agenturvertrag. Ich habe mal die Hotline angerufen, ich muß das bei jedem einzelnen Wert selber eingeben und auch abziehen. Ich hoffe, das es dnan auch funktioniert und die Fehlermeldungen aufhören. Die alte Elster war besser.

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          #5
          ich muß das bei jedem einzelnen Wert selber eingeben und auch abziehen. Die alte Elster war besser.
          Richtig, ElsterFormular konnte aufgrund der Prozentangabe der Eigennutzung die abziehbaren Werbungskosten selbst berechnen.

          Bei Mein ELSTER macht man sich am besten eine Excel-Tabelle. Weil in der Anlage V ab 2020 wesentliche Erläuterungen

          weggelassen wurden, unterlaufen häufig Eingabefehler. Die Prozentangaben müssen sich auf die Eigennutzung beziehen,

          also die 5,75%, bei den abzugsfähigen Werbungskosten muss aber natürlich der Eurobetrag für die 94,25% eingetragen werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Charlie, wieso bei den Werbungskosten 94,25%. Da setze ich 100 % an. Denn die beziehen sich doch zu 100% auf die Vermietung. Ich hab ja eine wunderschöne Exceltabelle.
            Aber eingeben muß ich ja wohl trotzdem. Bin kurz davor mir ein vernünftiges Programm zu kaufen.

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              #7
              Charlie, wieso bei den Werbungskosten 94,25%. Da setze ich 100 % an.
              Es gibt ein Eingabefeld Gesamtbetrag, dort setzt du die 100% an, das ist richtig. Die meisten Werbungskosten beziehen sich doch nicht

              zu 100% auf die Vermietung. AfA oder Grundsteuer oder auch Wasserverbrauch usw. betreffen doch auch die Eigennutzung. Bei diesen

              Kosten kreuzt man verhältnismäßig ermittelt an, trägt die 5,75% ein und unter abzugsfähige Werbungskosten dann die 94,25%.

              Auch bei einem vernünftigen Programm ist das so zu machen, wahrscheinlich ist dort die Berechnung automatisiert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Sorry, meine "Werbungskosten" in meiner Exceltabelle beziehen sich tatsächlich nur auf Vermietung. Das habe ich schon ordentlich getrennt.
                Die Kosten, die Du aufführst, sind für mich keine Werbungskosten. Mir erschließt sich gerade gar nicht, wieso ich manchmal 94,25 eingeben soll.
                Ich habe doch bei allen Kosten die auch mit Eigennutzung zusammenhängen, die 5,75%. Wir haben die Eigennutzung erst seit 2020

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                  #9
                  Die Kosten, die Du aufführst, sind für mich keine Werbungskosten.
                  Und warum sollen das keine Werbungskosten sein ? In der Anlage V wird bei einer teilweisen Eigennutzung und sei sie noch so

                  gering, erwartet, dass ausgehend vom Gesamtbetrag aufgeteilt wird, Sonst wäre ja das Eingabefeld Gesamtbetrag völlig überflüssig.

                  Bei Objekten, die zu 100% fremdgenutzt werden, erfolgt hier auch keine Eingabe, da wird nur das Feld abzugsfähige Werbungskosten

                  ausgefüllt. Aber wenn du glaubst, das sei nicht so, dann musst du das so machen, wie du glaubst, das es richtig ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ich rede nur von den Werbungskosten, die ausschließlich mit Vermietung zusammenhängen. Sprich zum Beispiel, Inserate auf Plattformen, Homepage, Fremdenverkehrspauschale, Klassifizierungskosten, Gastgeberverzeichnisse, Gutscheine für Stammgäste.....Das kann man auch gut bei Haufe nachlesen.
                    Anschaffungen zählen für mich zur Instandhaltung, Wasser und Strom ist im Hausgeld, das sind laufende Kosten, die ich splitten muß bei Eignenutzung und keine Werbungskosten. Bei 100 %Fremdnutzung gebe ich nirgends etwas ein, da sind alle Kosten absetzbar. Ich für mich habe das schon immer aufgeschlüsselt, einfach um zu sehen, wo welche Kosten entstehen. Diese Kalkulation ist nicht uninteressant.
                    Zuletzt geändert von minimaus; 10.06.2021, 21:27.

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                      #11
                      Wasser und Strom ist im Hausgeld, das sind Kosten und keine Werbungskosten.
                      Was glaubst du denn, was unter dem Begriff Werbungskosten im Steuerrecht zu verstehen ist ? Ich werde das jetzt nicht weiter kommentieren,

                      da ist mir meine Zeit jetzt doch zu schade.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Zitat von minimaus Beitrag anzeigen
                        Das kann man auch gut bei Haufe nachlesen.
                        Schon erstaunlich, Du stellst eine Frage, und schon nach dem 3. Beitrag meinst Du, Du müsstest rumzanken, anstatt froh zu sein, dass es hier Menschen gibt, die Dir versuchen auf den Weg zu helfen. Kleiner Tipp: demnächst nur noch bei Haufe nachlesen.

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