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Fehler bei der Prüfung - Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines ...

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    Fehler bei der Prüfung - Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines ...

    Bei der Prüfung bekomme ich folgenden Fehler:
    Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
    Mögliche Fehlerquellen
    • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
      • 4 – Andere Aufwendungen
    Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
    • 2 – Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (…
    • 3 – Nur bei Ehegatten .,.
    Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Veranlagungsart
    • 1 – Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt …
    • 2 – Haushaltnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen
    • 3 – Handwerkerleistungen

    Ich habe folgende Angaben im Hauptvordruck der EKSt 2020 gemacht: geschieden seit 10.2019
    D.h. ich mache eine Einzelveranlagung und brauche keine Angaben zu meiner EX-Frau machen. Wo kommt denn dann die Info für Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts her? Ich kann nirgends dazu in den Formularen finden. Ich habe mal zum Testen unter 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart Zeile 28 Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern angekreuzt. Danach war der Fehler behoben.
    Wie schon erwähnt, ich habe keinen Ehepartner oder Lebenspartner in 2020 gehabt.

    Wo könnte noch eine versteckte fehlerhafte Eingabe sein?



    #2
    Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 15

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      #3
      Habe die Lösung doch noch gefunden:
      Bei Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
      6 - Nur in Fällen der Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern - Zeile 15 hatte noch ein Häkchen aus Vor-Jahressteuererklärung :-(

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        #4
        Dann war ja multis Antwort zielführend

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