Hallo,
ich habe 2019 10 Monaten als Angestellte gearbeitet und die entsprechenden Beiträge an die berufsständige Altersvorsorgeeinrichtung (Ärzteversorgung) eingezahlt. Zudem habe ich 2 Monate ALG1 bezogen, wo die Agentur für Arbeit Zuschuss zu Altersvorsorge an die Ärzteversorgung eingezahlt hat.
Nun hat das Finanzamt meine selbst getragene Zahlungen an die Ärzteversorgung um die von der AfA an die Ärzteversorgung eingezahlte Beiträge gekürzt. Ich habe bereits mit 2 Steuerberatern gesprochen, die mir erläutert haben dass das Finanzamt zurecht den Abzug vorgenommen hat, was in meinen Augen keinen Sinn macht, denn hier in der folgenden Diskussion haben 2 Personen von ihrem Fall berichtet, wo das Finanzamt nach einem Einspruch den Abzug zurückgenommen hat.
https://forum.elster.de/anwenderforu...r-arbeit/page2
Ich werde jetzt einen Einspruch einlegen und möchte Sie um Ihre Hilfe bitten, denn ich weiß nicht wie ich das ganze am besten formulieren kann und welche Grundlage ich erwähnen muss, worauf ich mich berufen habe.
Ich wäre Ihnen für jeden Tipp sehr dankbar .
Viele Grüße
Eichoaa
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