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gesonderte Feststellung nach Umzug

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    gesonderte Feststellung nach Umzug

    Hallo zusammen,

    ich bin vor ca. einem Monat (1.5.) von Karlsruhe nach Friedrichshafen gezogen.
    2020 hatte ich Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit und war in sehr geringem Umfang auch selbständig Tätig. (2 Rechnungen; insgesamt knapp unter 1000€; Wohnsitz = Betriebssitz)

    Die (Einkommens-)Steuererklärung 2020 gebe ich ja bei meinem neuen Wohnsitzfinanzamt in Friedrichshafen ab. In Anlage S Zeile 4 hätte ich nun den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit eingetragen...
    Nun bin ich aber auf der Suche nach Ausfüllhilfen auf die "gesonderte Feststellung" gestoßen. Diese ist wohl abzugeben, wenn Wohnsitzfinanzamt und Tätigkeitsfinanzamt nicht identisch sind. Allerdings hatte ich auch gelesen, dass der Zeitpunkt zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums maßgebend ist. Am 31.12. waren Wohnsitzfinanzamt und Tätigkeitsfinanzamt aber noch das selbe (Karlsruhe).

    Leide versteh ich nicht ganz, was zu tun ist.
    Hoffe ich hab es verständlich genug geschrieben und nichts durcheinander gebracht.

    Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen?

    Besten Dank im Voraus!

    VG
    Johannes

    #2
    Das hat doch jetzt mit Elster nichts zu tun!

    Eine Frage hab ich jetzt in Deinem Vortrag auch nicht finden können. Glaubst Du das neu für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt würde Deine EÜR zurückweisen? Ich würd' das auf einen Versuch ankommen lassen.

    Kommentar


      #3
      Das ist, wie Du richtig herausgelesen hast, kein Fall einer gesonderten Feststellung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2b AO). Du musst also nichts beachten und gibst gaaaaanz normal bei Deinem Wohnsitzfinanzamt die Einkommensteuererklärung, die Anlage EÜR, die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung ab. Zur Beschleunigung würde ich dem alten Finanzamt schon einmal mitteilen, dass Du umgezogen bist, damit die Abgabe gelaufen ist und Du die neue Steuernummer hast, wenn Du die Steuererklärungen dann abgibst (Abgabefrist 02.08., wird wahrscheinlich bis zum 01.11. verlängert, Gesetzgebungsverfahren dazu läuft noch).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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