EÜR Musiker

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  • Steff.7
    Neuer Benutzer
    • 16.07.2020
    • 28

    #1

    EÜR Musiker

    Hallo, ich bin freiberuflicherer Musiklehrer als Kleinunternehmer. Welche Rechtsform des Betriebes muss ich bei der EÜR eintragen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Sonstige selbstständig tätige Person müsste passen, du darfst aber auch Angehörige(r) der freien Berufe auswählen.

    Zur freiberuflichen Tätigkeit gehört nach § 18 EStG nämlich auch die selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit.



    Allerdings bist du mit der Frage sicher im falschen Unterforum gelandet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      lt. Beiträgen von 2020 wird mit Mein Elster gearbeitet -> ich verschieb mal nach Mein Elster

      Tschüß

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        du hast zu wenig geschoben.
        Der Beitrag rührt sich nicht
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          Hab auch schon nachgeschoben. Und komischerweise ist der Beitrag ja im Unterforum drin. Aber diese Seite hier ändert sich nicht entsprechend.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            Aber diese Seite hier ändert sich nicht entsprechend.
            Das habe ich schon häufiger beobachtet. Durch das Nachschieben gibt es inzwischen einen zusätzlichen Verweis in Mein ELSTER.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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