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Gesonderte Feststellung FE 5

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    Gesonderte Feststellung FE 5

    Hallo zusammen,

    Ich mache gerade die gesonderte Feststellung für meine GbR (Kleinunternehmer)
    Elster meint, dass ich in diesem Jahr auch die Anlage FE 5 der gesonderten und einheitlichen Feststellung ausfüllen muss. Letztes Jahr war das nicht der Fall.

    Die vier Felder, die im angefügten Screenshot mit roten Pfeilen markiert sind, müssen laut Elster für jeden Gesellschafter ausgefüllt werden.
    Ich habe jetzt mal überall 0,00 eingetragen. Stimmt das so, oder muss da irgendwo der entnommenen Gewinn jedes Gesellschafters eingetragen werden?
    Eine Bilanz müssen wir als Kleinunternehmer ja nicht machen...

    Schon einmal vielen dank für Eure Hilfe.


    Bildschirmfoto 2021-06-11 um 10.05.52.png
    Angehängte Dateien

    #2
    Ich verschiebe das Thema in das richtige Unterforum, mit dem ELSTER Anwenderforum hat die Frage ja nichts zu tun.

    Stimmt das so, oder muss da irgendwo der entnommenen Gewinn jedes Gesellschafters eingetragen werden?
    Wenn der Gewinn entnommen wurde, muss das iunter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen in Zeile 4

    anteilig für jeden Beteiligten.angegeben werden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 11.06.2021, 12:14.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, Also bei Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz muss dann der jeweilige Gewinn des Gesellschafters eingetragen werden. Dr Gewinn wird vollständig an jeden Gesellschafter ausbezahlt.

      Hierbei spielen die Sonderbetriebsausgaben und Einnahmen aber keine Rolle oder?

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        #4
        Hierbei spielen die Sonderbetriebsausgaben und Einnahmen aber keine Rolle oder?
        Die Erklärungspflicht für Einlagen und Entnahmen hat nichts mit Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen zu tun,

        steuerrechtliche Bedeutung hat das nur für Fall, dass sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht würden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Okay, dann stimmt bei mir überall 0,00 oder?

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            #6
            Okay, dann stimmt bei mir überall 0,00 oder?
            Du schreibst doch selbst: "Der Gewinn wird vollständig an jeden Gesellschafter ausbezahlt," also wird er dem Gesamthandsvermögen entnommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Okay, also muss ich dann den jeweiligen entnommenen Gewinn bei Zeile 4 eintragen?
              antworte mir bitte mit ja oder nein
              dann weiß ich was zu tun ist

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                #8
                Ja wäre zu kurz, eine Antwort muss aus mindestens 10 Zeichen bestehen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Okay.
                  ich weiß jetzt aber immer noch nicht, was ich da eintragen soll.
                  über eine präzise Antwort würde ich mich freuen.

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                    #10
                    Ja, das habe ich doch fett markiert !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Okay. Super.
                      vielen Dank für deine Hilfe

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