Meine studierenden Kinder hatten in 2020 und auch früher manchmal keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, aber Kapitalerträge mit an das FA abgeführten Steuern.
Sie haben dann die Anlage N mit ein paar eingetragenen Nullen und natürlich die Anlage KAP abgegeben.
Meine Frage:
Genügt es in diesem Fall, der Steuererklärung nur die Anlage KAP beizufügen?
berghaus 11.06.21
Sie haben dann die Anlage N mit ein paar eingetragenen Nullen und natürlich die Anlage KAP abgegeben.
Meine Frage:
Genügt es in diesem Fall, der Steuererklärung nur die Anlage KAP beizufügen?
berghaus 11.06.21
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