Nur Kapitalerträge - kann man dann Anlage N weglassen?

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  • berghaus
    Benutzer
    • 07.10.2010
    • 62

    #1

    Nur Kapitalerträge - kann man dann Anlage N weglassen?

    Meine studierenden Kinder hatten in 2020 und auch früher manchmal keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, aber Kapitalerträge mit an das FA abgeführten Steuern.

    Sie haben dann die Anlage N mit ein paar eingetragenen Nullen und natürlich die Anlage KAP abgegeben.

    Meine Frage:

    Genügt es in diesem Fall, der Steuererklärung nur die Anlage KAP beizufügen?

    berghaus 11.06.21
  • reckoner
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2009
    • 5920

    #2
    Hallo,

    ja. Man muss grundsätzlich nur die Anlagen mit Einkommen einreichen.

    In bestimmten Fällen kann die Anlage N aber trotzdem sinnvoll sein (etwa wenn man Werbungskosten hatte).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #3
      Oder noch klarer: Wenn man bei Einkunftsart X (Einkünfte = (eventuelle) Einnahmen abzüglich Werbungskosten) keine Einkünfte hatte, dann ist die Anlage auch nicht auszufüllen, d.h. wenn weder Arbeitslohn noch Werbungskosten, dann keine Anlage N. Oder habt Ihr bisher auch die Anlage L (Land- und Forstwirtschaft) mit Anlage Weinbau ausgenullt eingereicht ? ;-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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