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Nachzahlung Krankenkassenbeiträge

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    Nachzahlung Krankenkassenbeiträge

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr eine Nachzahlung an die Krankenkasse gezahlt. Jedoch weiß ich nicht wo ich diesen Beitrag in der Steuererklärung angeben soll.

    Könnte mir da jemand weiterhelfen?

    #2
    Versicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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      #3
      ich habe letztes Jahr eine Nachzahlung an die Krankenkasse gezahlt.
      Da alle Zahlungen an Krankenkassen elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden, wäre es am einfachsten, den Bescheinigungsabruf zu nutzen.

      Dann wird nämlich alles automatisch aufsummiert, sonst muss man die Beiträge aus den Bescheinigungen alle extern addieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Versicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
        Danke für die schnelle Antwort. Unter welchem Punkt wird das genau eingetragen? Wird das z Punkt 11 "Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung" addiert?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Da alle Zahlungen an Krankenkassen elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden, wäre es am einfachsten, den Bescheinigungsabruf zu nutzen.

        Dann wird nämlich alles automatisch aufsummiert, sonst muss man die Beiträge aus den Bescheinigungen alle extern addieren.
        Danke für die Info.

        Kommentar


          #5
          Unter welchem Punkt wird das genau eingetragen? Wird das z Punkt 11 "Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung" addiert?
          Wenn die Nachzahlung von dir selbst überwiesen wurde und nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung erscheint, gehören die Beiträge in die Zeilen16 und 18.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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