Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen

    Moin,
    ich versuche mich erstmals mit Elster für das Jahr 2020.
    Bisher erfolgreich habe ich die Daten für Anlage N und auch für Renten (Ehegesponst) online abgerufen und Elster mal rechnen lassen
    Dabei habe ich festgestellt, dass die im Jahr 2020 geleisteten Vorauszahlungen für Lohnsteuer und Soli nicht berücksichtigt wurden.
    Das kann Elster nicht, weil es unserer erster Versuch ist?
    Das müsste ich als per Hand eintragen? Wenn ja, kann mir jemand sagen, wo genau
    Danke!
    Irmelin

    #2
    Hallo,

    Mit ELSTER Anwenderforum geht es schon mal gar nicht,
    Da kannst du nicht mal eine Steuererklärung erstellen
    FALSCHES UNTERFORUM !
    Hast du anfangs nicht die Hinweise gelesen?
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von Irmelin Beitrag anzeigen
      Dabei habe ich festgestellt, dass die im Jahr 2020 geleisteten Vorauszahlungen für Lohnsteuer und Soli nicht berücksichtigt wurden.
      Vorauszahlungen für Lohnsteuer? Was soll das sein? Einem AN wird die Lohnsteuer monatlich abgezogen, im Folgejahr, vorgeschrieben bis zum 28. Februar, erstellt der AG eine Lohnsteuerbescheinigung, aus der alle diese Zahlungen (Steuer, Soli, Sozialversicherung) ersichtlich sind. Für Renten gibt es keine Vorauszahlungen, die Steuer auf Renten wird erst nachträglich errechnet. Sind denn im Elster bei Dir die Bescheinigungen schon verfügbar? Da steht alles drin.

      Kommentar


        #4
        Dabei habe ich festgestellt, dass die im Jahr 2020 geleisteten Vorauszahlungen für Lohnsteuer und Soli nicht berücksichtigt wurden.
        Das wäre ja jetzt ganz neu, dass die einbehaltene Lohnsteuer gemäß der Lohnsteuerbescheinigung nicht berücksichtigt würde. Meinst du

        vielleicht vierteljährliche Vorauszahlungen auf Einkommensteuer ? Davon weiß Mein ELSTER natürlich nichts, woher auch.

        Ich verschiebe das Thema in das Unterforum für Mein ELSTER.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ops, danke euch ..... ja, das mit den unterschiedlichen Foren hatte ich wohl nicht so ganz verstanden ...... und verdreht hatte ich auch die Vorauszahlungen ... sind natürlich auf Einkommenssteuer ....
          VG Irmelin

          Kommentar


            #6
            sind natürlich auf Einkommenssteuer ....
            Für die vierteljährlichen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer gibt es bei Mein ELSTER bisher keine offizielle Eintragungsmöglichkeit.

            Das Finanzamt berücksichtigt die Vorauszahlungen von amtswegen. Wenn du die Vorauszahlungen in der Steuervorausberechnung haben

            willst, musst du in der Anlage N eine zweite Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen mit Bruttoarbeitslohn 0,00 und Eintragung der Zahlungen

            als Lohnsteuer und Soli. Vor dem Versand musst du diesen Eintrag natürlich wieder löschen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              nimm Bleistift und Papier - ist nicht so umständlich wie der Vorschlag von Charlie24
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                nimm Bleistift und Papier - ist nicht so umständlich wie der Vorschlag von Charlie24
                Auf den Kommentar habe ich gewartet ! Es muss jeder selbst entscheiden, was umständlicher ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Danke euch für die Antworten .... ja, ich konnte es sogar ohne Zettel und Stift berücksichtigen
                  Mir ging es ja darum, dass ich weiß - Finanzamt hat Kenntnis über die Vorauszahlungen (und berücksichtigt diese) und nicht - ich habe es versaut, weil ich es nicht online eingetragen habe ....
                  VG Irmelin

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    das FA weiß es hundertpro.
                    Es hat schließlich die Vorauszahlungen festgesetzt.
                    Darüber hast du doch einen Bescheid bekommen
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X