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    Anlage AV-Nachreichen

    Hallo,

    bisher dachte ich immer, ich habe einen leichten Steuerfall und mache die Steuer alleine. Aber die Begrifflichkeiten (unmittebar/mittelbar begünstigt) in der Anlage AV machen mich fertig. Ich weiß, es gibt viele Beiträge dazu, einen passenden Beitrag habe ich leider nicht gefunden.

    Kurz zur Situation. Ich habe die Steuererklärung abgegeben und vom FA kam der Bescheid. Darauf war der Hinweis, dass Beiträge zu einer Riesterrente gemeldet wurden, diese aber nicht angegeben wurden. Im Falle einer Prüfung solle man die Anlage AV nachreichen.

    Dies möchte ich jetzt nachholen und dazu die Anlage AV (https://www.formulare-bfinv.de/) ausfüllen und per Post an das FA (Antrag auf schlichte Änderung) senden. Mit "Mein Elster" habe ich keine Möglichkeit zur Abgabe der einzelnen Anlage gefunden.

    Aber jetzt zur Anlage AV:
    Ich bin Angestellter mit Riestervertrag, meine Frau ist Beamtin und wir haben zwei Kinder (vor 2008) geboren. Meine Frau erhält das Kindergeld, wir leben alle unter einem Dach und es wurde nichts übertragen.

    Die Anlage würde ich wie folgt füllen:

    - Zeile 1-3: pers. Angaben
    - Zeile 4: keine Angabe
    - Zeile 5: Kreuz bei Person A
    - Zeile 6-15: keine Angaben

    - Zeile 16: 2 Kinder vor 2008
    - Zeile 17-20: keine Angaben

    - Zeile 31-48: keine Angaben


    Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung.

    #2
    Du kannst eine neue Steuererklärung in Mein Elster erstellen und die übermittelte Erklärung als Grundlage nehmen. Dann hängst Du die Anlage AV an und füllst diese aus. Jetzt ist eine Prüfung auf Plausibilität möglich.

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      #3
      Wenn deine Frau selbst keinen Riestervertrag hat, wovon ich jetzt mal ausgehe, gehören die Kinder bei einer Zusammenveranlagung meiner

      Meinung nach in der Zeile 17 angegeben. Die zwei Kinder werden ja wohl im Zulagenantrag deines Anbieters bei dir aufgeführt sein.

      Außerdem musst du in der Zeile 6 dein Bruttogehalt 2019 eintragen. Die Zeilen 5 und 7 kannst du auch für deine Ehefrau ausfüllen,

      auch wenn sie selbst keinen Riestervertrag hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dann hängst Du die Anlage AV an und füllst diese aus. Jetzt ist eine Prüfung auf Plausibilität möglich.
        Das ist richtig, die Frage ist aber, ob das im Nachhinein viel bringt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          ohne Eintrag in Zeile 6 (Papier) wird das nix
          Gruß FIGUL

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            #6
            Vielen Dank für Eure Beiträge.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn deine Frau selbst keinen Riestervertrag hat, wovon ich jetzt mal ausgehe, gehören die Kinder bei einer Zusammenveranlagung meiner Meinung nach in der Zeile 17 angegeben. Die zwei Kinder werden ja wohl im Zulagenantrag deines Anbieters bei dir aufgeführt sein.
            Es geht um eine betriebliche Altersvorsorge im Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg (Zusatzversorgungskasse). Dort sind beide Kinder mir zugeordnet.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Außerdem musst du in der Zeile 6 dein Bruttogehalt 2019 eintragen. Die Zeilen 5 und 7 kannst du auch für deine Ehefrau ausfüllen, auch wenn sie selbst keinen Riestervertrag hat.
            Dort nehme ich dann die Zahlen von der Lohnsteuerbescheinigung Ziffer 3.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist richtig, die Frage ist aber, ob das im Nachhinein viel bringt.
            Also ausdrucken und per Post?

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              #7
              Also ausdrucken und per Post?
              Ja natürlich, du hast ja den Steuerbescheid bereits in Händen. Der Vorschlag zielte auch nur auf eine Plausibilitätsprüfung.

              Dort nehme ich dann die Zahlen von der Lohnsteuerbescheinigung Ziffer 3.
              Aber der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2019 !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke die die Hilfe.

                Ich habe die Daten in Mein Elster erfasst. Danach würde ich noch ca. 2 EUR erstattet bekommen. Da lohnt der Aufwand auf meiner Seite und die des FA nicht. Ich werde bei der nächsten Erklärung versuchen die Daten gleich zu erfassen.

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                  #9
                  Da lohnt der Aufwand auf meiner Seite und die des FA nicht
                  Bei dir ist doch der Aufwand eigentlich schon angefallen. Es kann aber bei zwei Kinderzulagen schon so sein, dass der Sonderausgabenabzug

                  bzw. die darauf entfallende Steuer und der Zulagenanspruch fast identisch sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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