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Anlage V - Werbungskosten bei noch nicht bebautem Grundstück

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    Anlage V - Werbungskosten bei noch nicht bebautem Grundstück

    HAllo zusammen,

    leider verstehe ich nicht ganz die Systematik des Programms bei o.g. Sachverhalt.
    In 2020 wurde ein Grundstück gekauft um dies mit einem Haus zu bebauen - Ziel Vermietung dieses Hauses.
    Nun sind in 2020 bereits Werbungskosten angefallen (Notar, Zinsen)
    Bei Erfassung von keinen Einnahmen und nur Werbungskosten erhalte ich folgende Fehlermeldung:

    "Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind keine Angaben im Bereich "bebautes Grundstück" zu tätigen.

    Wie komme ich zu einer Fehlerlösung?
    Danke für die Hilfe.

    #2
    Die Notarkosten für den Kauf gehören zu den Anschaffungskosten des Grundstücks. Da das Grundstück selbst nicht abgeschrieben werden kann,

    werden sich diese Kosten steuerlich nicht auswirken. Ansonsten kannst da mal versuchen, bei den Einnahmen 0 anzugeben, damit du die Meldung

    weg bekommst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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