EÜR Entnahmen

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  • Steff.7
    Neuer Benutzer
    • 16.07.2020
    • 28

    #1

    EÜR Entnahmen

    Hallo zusammen,

    Ich mache gerade meine EÜR als Selbst. darst. Künstler (Kleinunternehmer).

    Elster sagt, dass ich bei 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG und Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen einen Betrag eintragen muss.
    Ich habe für mein Kleinunternehmen kein separates Konto. Die Einnahmen gehen auf mein privates Konto.
    Muss ich dann bei Entnahmen 0,00 € oder meinen Gewinn angebe? Ich habe den Gewinn nicht explizit vom Konto abgehoben.

    Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe.



  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    gib 0,00 ein und Textfeld nicht vergessen
    Gruß FIGUL

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